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München: Umwelthilfe attackiert OB zu Diesel-Fahrverbot – "Rechtsbruch"


Diesel-Fahrverbot
Umwelthilfe attackiert OB Reiter: "Das ist Rechtsbruch"

Von t-online, ok

19.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Umweltschützer werfen OB Reiter vor, ein Urteil des Verwaltungsgerichts zum Dieselfahrverbot zu missachten.Vergrößern des BildesUmweltschützer werfen OB Reiter vor, ein Urteil des Verwaltungsgerichts zum Dieselfahrverbot zu missachten. (Quelle: Imago)
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Die DUH kritisiert Münchens OB für Ignoranz gegenüber einem Gerichtsentscheid. Ein Tempolimitvorschlag stößt auf Widerspruch bei Umweltschützern.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) vorgeworfen, das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zur Ausweitung der Diesel-Fahrverbote in München zu ignorieren. Die DUH kritisiert Reiters Pläne als "vorsätzlichen Rechtsbruch", wie aus einer Mitteilung der Umweltschützer vom Freitag hervorgeht.

Das Gericht hatte im März entschieden, dass dort, wo 2023 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten wurden, schnell Maßnahmen ergriffen werden müssen. Die genauen Maßnahmen werden aktuell noch von der Stadtverwaltung diskutiert. Unter Kritik geraten ist ein Vorschlag von Reiter und der SPD/Volt-Stadtratsfraktion, die Prüfung eines Tempolimits von 30 km/h auf einem bestimmten Abschnitt der Landshuter Allee.

Vorschlag aus München wird von Umweltschützern abgelehnt

OB Reiter verteidigte den Vorschlag: "Ich halte das für einen überlegenswerten Vorschlag, weil die Maßnahme schnell umsetzbar, aufwandsarm, vor allem gut kontrollierbar und auch verhältnismäßig ist". Allerdings wird dieser Vorschlag von Umweltschützern abgelehnt. Derzeit dürfen Dieselfahrzeuge mit Euro 4 und schlechter nicht in die Münchner Innenstadt fahren – die DUH fordert eine Ausweitung des Verbots auf Euro 5.

Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot in München ab Oktober 2023 auch auf Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten als letzter Schritt noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen. Doch der Stadtrat hatte im September 2023 die zweite Stufe vorerst bis Mai ausgesetzt und die dritte Stufe ganz aufgehoben. Dagegen hatten die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) geklagt – und vor Gericht Recht bekommen.

Umwelthilfe wirft SPD und Reiter "Verschleppungstaktik" vor

Die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) werfen Reiter und der Münchner SPD nun "Verschleppungstaktik" vor. "Seit 15 Jahren ist die Luft in München giftiger als erlaubt. Dennoch geht der Widerstand der zuständigen Behörden weiter, wirksame Maßnahmen wie ein gerichtlich angeordnetes umfassendes Dieselfahrverbot auch für Euro-5-Fahrzeuge zu ergreifen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Mit seiner Weigerung, das höchstrichterliche Urteil anzuerkennen, überlässt Oberbürgermeister Reiter die Münchnerinnen und Münchner dem giftigen Dieseldunst."

Der Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH und den VCD vertritt, hält den neuen Vorschlag auch juristisch für unzulässig: "Oberbürgermeister Reiter hat die Urteilsbegründung offenbar nicht gelesen oder nicht verstanden. Das Gericht hat klargemacht, dass es in München nun nur noch um die Prüfung von zwei Varianten geht: die Ausweitung des zonalen Fahrverbots auf die Abgasnorm Euro 5 oder ein streckenbezogenes Fahrverbot auch der Schadstoffklasse Euro 5. An diese Festlegung ist die Landeshauptstadt gebunden", sagte er.

Eine Entscheidung über die neuen Maßnahmen in München soll am kommenden Mittwoch im Stadtratsplenum getroffen werden.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Deutschen Umwelthilfe vom 19.4.2024
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