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München: Beschuldigter KZ-Wachmann stirbt vor Anklageerhebung


Verfahren eingestellt
Beschuldigter KZ-Wachmann stirbt vor Anklageerhebung

Von dpa
Aktualisiert am 18.06.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Konzentrationslager Mauthausen in Oberösterreich (Archivbild): Zusammen mit zwei anderen Wachmännern soll der Angeklagte mindestens 19 Menschen erschossen haben.Vergrößern des BildesDas Konzentrationslager Mauthausen in Oberösterreich (Archivbild): Zusammen mit zwei anderen Wachmännern soll der Angeklagte mindestens 19 Menschen erschossen haben. (Quelle: Rudolf Gigler/imago-images-bilder)
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Zusammen mit zwei anderen SS-Männern soll ein Beschuldigter mindestens 19 Häftlinge eines Konzentrationslagers erschossen haben. Dafür sollte er sich vor Gericht verantworten. Nun ist der Mann gestorben.

In einem der letzten Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern ist der Beschuldigte vor einer möglichen Anklageerhebung gestorben. Wie die Staatsanwaltschaft München I am Freitag berichtete, werde das Verfahren nun eingestellt. Der Mann soll einst Wachmann im KZ Mauthausen in Österreich gewesen sein. Er starb bereits im Mai im Alter von 95 Jahren. Zunächst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Einem Bericht des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes zufolge soll der Beschuldigte als SS-Mann zusammen mit zwei weiteren Männern im September 1944 mindestens 19 Häftlinge erschossen haben. Es habe sich bei den Opfern um festgenommene Fallschirmjäger aus den Niederlanden und aus England gehandelt. Ein US-Gericht habe sich nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Fall beschäftigt und die drei Männer jeweils zu zwei bis drei Jahren Haft verurteilt, heißt es in dem Bericht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte sich der Gesundheitszustand des 95-Jährigen zuletzt so verschlechtert, dass der Mann verhandlungsunfähig gewesen sei. Die Zentralstelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg hatte Mitte 2020 berichtet, dass der Münchner Fall zu den insgesamt noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in den deutschen Konzentrationslagern gehöre.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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