München Linke klagt gegen Neufassung des Polizeiaufgabengesetzes
Die Linke klagt wie angekündigt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen die Neufassung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Die Partei kritisiert insbesondere, dass nunmehr ein gesetzlich undefiniertes Sicherheitsrisiko zum Anlass genommen werden könne, eine Zuverlässigkeitsprüfung von Teilnehmenden und Tätigen bei Veranstaltungen und Demonstrationen durchzuführen - diese würden damit in ihren Grundrechten beschnitten. "Wir reichen Klage ein, weil wir grundlegende Rechte der informationellen Selbstbestimmung gefährdet sehen", sagte Linke-Landeschef Ates Gürpinar bei der Vorstellung der Klageschrift am Donnerstag in München.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind aber seit Jahren politisch höchst umstritten. Die Klage der Linken reiht sich deshalb ein in eine Reihe mehrerer weiterer Klagen, in Karlsruhe und in München, gegen die ursprüngliche und gegen die geänderte Fassung des Gesetzes. Die Änderung hatte der Landtag erst vor kurzem mit der Koalitionsmehrheit beschlossen.