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Corona in Bayern: 3G-Regel gilt ab sofort auch für Beschäftigte


Corona-Vorschrift in Bayern
Neue 3G-Regelung für Mitarbeiter mit Kundenkontakt tritt in Kraft

Von dpa, t-online
19.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Eins Schild weißt vor einem Laden auf die 3G-Regel hin: Beschäftige mit Kundenkontakt müssen sich nun in Bayern auch an diese Regel halten.Vergrößern des BildesEins Schild weißt vor einem Laden auf die 3G-Regel hin: Beschäftige mit Kundenkontakt müssen sich nun in Bayern auch an diese Regel halten. (Quelle: Bihlmayerfotografie/imago-images-bilder)
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In Bayern gilt ab sofort für Beschäftigte, die Kontakt mit Kunden haben, eine verschärfte Corona-Regel: Sie müssen nun einen 3G-Nachweis vorlegen.

Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern: Beschäftige mit Kundenkontakt müssen sich ab sofort an die 3G-Regel halten, wenn sie auch für die Kunden gilt. Sie müssen also nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Zuvor war das nur für Kunden etwa in Restaurants nötig, nun wird diese Regel ausgeweitet. Das bayerische Kabinett hatte sie letzte Woche beschlossen.

Auch Betreiber, Beschäftigte und Ehrenamtliche, die Kontakt zu Kunden und Besuchern haben, müssen also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sein, oder sie müssen regelmäßig einen negativen Test vorweisen. Je nach Bereich muss das ein PCR-Test sein oder es reicht ein Schnelltest. Den Testnachweis müssen die betreffenden Mitarbeiter an mindestens zwei Tagen pro Woche vorlegen.

3G-Regel für Beschäftige in Bayern: Gastro und Kultur betroffen

Die 3G-Regel gilt unter anderem bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen, in Sportstätten, Fitnessstudios, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Kinos, Museen, Ausstellungen, in der Gastronomie, in Hotels, Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen, Bibliotheken und in verschiedensten Freizeiteinrichtungen, etwa in Bädern und Seilbahnen.

Künftig müssen sich überall dort neben den Besuchern also auch alle Mitarbeiter daran halten, wenn sie Kontakt zu den Kunden haben. Sollten Betreiber und Veranstalter nur Geimpften und Getesteten Zutritt gewähren (2G) oder einen PCR-Test verlangen (3G plus), dann gilt für die Mitarbeiter künftig ebenfalls die verschärfte Regel.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Nachrichtenagentur dpa
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