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München: Media Markt setzt 2G-Regel aus – Bußgelder drohen


Mehrere Filialen in Bayern
Media Markt setzt 2G-Regel aus – Bußgelder drohen

Von afp
Aktualisiert am 06.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Media Markt-Filiale (Symbolbild): Mehrere Filialen des Elektrohändlers haben die 2G-Regel eigenmächtig ausgesetzt.Vergrößern des BildesMedia Markt-Filiale (Symbolbild): Mehrere Filialen des Elektrohändlers haben die 2G-Regel eigenmächtig ausgesetzt. (Quelle: imageBroker/Manfred Bail/imago-images-bilder)
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Eigentlich dürften nur Geimpfte und Genesene in Elektrofachgeschäfte eingelassen werden – dort gilt nach bayerischer Verordnung die 2G-Regel. Einige Filialen von Media Markt widersetzen sich dem nun.

Einige Märkte des Elektronikhändlers Media Markt–Saturn in Bayern haben die 2G-Regel ausgesetzt und auch Ungeimpfte zum Einkaufen in die Läden gelassen. Ein Unternehmenssprecher in Ingolstadt sagte am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur, Grundlage seien die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gewesen. Zuvor hatten "Focus" und "tz" darüber berichtet.

Die Richter hatten im Dezember entschieden, dass auch Spielzeug- und Bekleidungsläden Geschäfte für den täglichen Bedarf seien. Wie wichtig und dringlich ein täglicher Bedarf sein müsse, damit das Geschäft nicht der 2G-Vorschrift unterliegt, sei weder dem Verordnungstext der Staatsregierung noch der Begründung zu entnehmen. Die Verordnung führt als Beispiele Lebensmittelgeschäfte, aber auch Blumenläden und Buchhandlungen an.

Elektromärkten drohen Bußgelder

Der Sprecher der Handelskette sagte, Elektro- und Elektronikwaren dürften ebenso zur Grundversorgung gehören. Auch große Lebensmittelhändler hätten sie zunehmend im Angebot. Aber Media Markt – Saturn folge dem Gesetz, werde Anordnungen der Ordnungsämter Folge leisten und habe keine Klage eingereicht.

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hatte bei Kontrollen "festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G Nachweisen nicht stattfinden". Dies widerspreche der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. "Das Amt steht mit den Verantwortlichen in Kontakt und wird bei Verstößen entsprechende Bußgeldverfahren einleiten." Inhaltliche Fragen zur Auslegung der Verordnung seien an das Staatsministerium für Gesundheit zu richten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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