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Land will Gesetz ändern: Keine Folgen für Mandatsverteilung


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Land will Gesetz ändern: Keine Folgen für Mandatsverteilung

Von dpa
02.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Joachim Herrmann sprichtVergrößern des BildesBayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht. (Quelle: Uwe Lein/dpa/dpa-bilder)
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Bayern will sein Landeswahlgestz ändern. Einen entsprechenden Entwurf beschloss der Ministerrat am Mittwoch. Zukünftig solle bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise sowie bei der Stimmkreiseinteilung nicht mehr auf die Zahl der "deutschen", sondern der "wahlberechtigten" Einwohner abgestellt werden, erläuterte Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Hintergrund der Änderung sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die betonten, dass die bisherige Einbeziehung der Minderjährigen nur beibehalten werden könne, solange sich deren Anteil an der deutschen Hauptwohnungsbevölkerung regional nur unerheblich unterscheide. Nach dem neuen Entwurf werden die Minderjährigen bei der Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise und die Stimmkreiseinteilung nun nicht mehr eingerechnet.

Die Reform habe dennoch zunächst keine Auswirkung auf Stimmkreiseinteilung und Verteilung der Abgeordnetensitze auf die Wahlkreise, hieß es weiter. "Der für die Mandatsverteilung und Stimmkreiseinteilung nun vorgesehene Maßstab der wahlberechtigten Einwohner entspricht nicht nur nach der aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung am ehesten den Erfordernissen der Wahlrechtsgleichheit. Mit ihm kann es auch bei der bisherigen Mandatsverteilung auf die sieben Regierungsbezirke und bei der bisherigen Stimmkreiseinteilung bleiben", erläuterte Minister Herrmann.

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