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Wiesnwirte in München klagen erfolgreich gegen Eventagentur


Oktoberfest 2022
Wiesnwirte in München klagen erfolgreich gegen Eventagentur

Von afp, t-online, Jel

04.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Augustiner-Festzelt auf dem Oktoberfest in München (Archivbild): Noch ist unsicher, ob das Oktoberfest 2022 stattfinden wird.Vergrößern des BildesAugustiner-Festzelt auf dem Oktoberfest in München (Archivbild): Noch ist unsicher, ob das Oktoberfest 2022 stattfinden wird. (Quelle: Volker Preußer/imago-images-bilder)
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Eventagenturen dürfen keine Tischreservierungen für das Oktoberfest anbieten, urteilt das Landgericht in München am Montag. Noch steht nicht einmal feststeht, ob dieses 2022 stattfindet.

Das Landgericht in München hat am Montag eine Eventagentur verurteilt. Diese darf keine Tischreservierungen mehr für die Oktoberfest-Festzelte Augustiner, Bräurosl und Hofbräu verkaufen. Denn es ist unsicher, ob die Wiesn 2022 stattfinden wird. Die Gastronomen der Festzelte hatten gegen eine Eventagentur aus Berlin geklagt, die verbindliche Tischreservierungen im Internet angeboten hatte.

Ein endgültiger Verkauf von Tischreservierung könne noch gar nicht stattfinden, da überhaupt nicht feststehe, ob das Oktoberfest stattfinden wird. Genau dies habe die Eventagentur aber auf ihrer Internetseite vermittelt und somit die Verbraucher in die Irre geführt, schrieb das Landgericht München in einer Pressemitteilung.

Noch ist unsicher, ob die Wiesn in München 2022 stattfindet

Die Agentur dürfe Tischreservierungen nur dann als solche verkaufen, wenn sie bereits über die erforderlichen Einlassunterlagen verfüge. Reine Optionen müssten deutlich und unmissverständlich als solche erkennbar sein, hieß es weiter in der Pressemitteilung. Das Angebot der Internet-Eventagentur sei irreführend und unlauterer Wettbewerb, urteilte das Gericht.

Es ist nicht das erste Mal, dass sich Wiesnwirte dagegen wehren, dass Plätze in ihren Festzelten im Internet verkauft werden. Im vergangenen Jahr gab es eine ähnliche Entscheidung zu einer anderen Eventagentur.

Schon 2020 gab es Streit um Internet-Reservierungen

Dieser verbot das Gericht, Tischreservierungen des Festzelts der "Ochsenbraterei" im Internet zu verkaufen. Dort hätte ein Tisch für zehn Personen bei der wegen Corona abgesagten Wiesn 2020 wegen des Mindestverzehrs maximal 400 Euro gekostet - das Angebot der Eventagentur lag zwischen 1990 Euro und 3299 Euro.

Ein großer Teil der Tische auf dem größten Volksfest der Welt kann im Vorfeld reserviert werden. Die Wirte verlangen dafür kein Geld, fordern aber einen Mindestverzehr - üblicherweise zwei Maß Bier und ein Essen. Die Urteile vom Montag sind noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Landgericht I München vom 04.04.2022
  • Nachrichtenagentur: Afp
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