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Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Schausteller Urgestein


Steuerhinterziehung
Schausteller-Urgestein aus München verurteilt

Von t-online, Jel

31.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Edmund Radlinger, ehemaliger Vorsitzender des Münchner Schausteller-Vereins mit OB Reiter bei Kundgebung des Deutschen Schaustellerbundes (Archivbild): Der 70-Jährige wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt.Vergrößern des BildesEdmund Radlinger, ehemaliger Vorsitzender des Münchner Schausteller-Vereins mit OB Reiter bei Kundgebung des Deutschen Schaustellerbundes (Archivbild): Der 70-Jährige wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt. (Quelle: Lindenthaler/imago-images-bilder)
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Dem Urteil gegen Münchens ehemaligen Schausteller-Chef Edmund Radlinger ist ein Deal vorausgegangen. Gegen den 70-Jährigen wurde wegen Steuerbetrugs in Millionenhöhe ermittelt.

Edmund Radlinger, war lange Jahre der Vorsitzende des Münchner Schausteller-Vereins. Auf der Wiesn war mit dem "Familienplatzl" und dem "Münchner Weißbiergarten" bekannt. Nun hat ihn das Amtsgericht München wegen Steuerhinterziehung im großen Stil zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Ermittler haben wegen über einer Millionen Euro ermittelt

Ursprünglich waren die Ermittler der Staatsanwaltschaft sogar von einer Summe von knapp über einer Millionen Euro ausgegangen, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Dadurch aber, dass das Gericht einen Teil der Anklage eingestellt habe, belaufe sich der entstandene Schaden nach Schätzung von Radlingers Anwalt Michael Reinhart nun auf rund 800.000 Euro.

Das Urteil habe Radlinger regungslos hingenommen, berichtet die "SZ". In seinem Geständnis habe er gesagt: "Jeder Steuerzahler macht Fehler." Erst 2017 hat Oberbürgermeister Dieter Reiter den Schausteller-Chef mit der Medaille "München leuchtet" in Gold ausgezeichnet .

Geständnis "nicht wirklich von Reue und Einsicht getragen"

Während Radlinger beteuert habe, dass die vom Finanzamt geschätzten Beträge nicht richtig seien, versicherte Staatsanwältin Sabine Gleich, laut "SZ", in ihrem Plädoyer jedoch, dass die Schätzungen des Finanzamtes stimmten. Die genaue Höhe ist gegenwärtig noch Gegenstand eines laufenden finanzgerichtlichen Verfahrens.

Staatsanwältin Gleich hielt Radlinger, laut "SZ" zwar sein Geständnis zugute, betonte jeodch, sie habe den Eindruck, dass es "nicht wirklich von Reue und Einsicht getragen" sei. Im vorliegenden Fall sei die Höhe der hinterzogenen Beträge jedenfalls "massiv".

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