t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünster

Umweltpolitik | Gericht: Räumung von Hambacher Forst 2018 war rechtens


Umweltpolitik
Gericht: Räumung von Hambacher Forst 2018 war rechtens

Von dpa
Aktualisiert am 16.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Räumung von Hambacher ForstVergrößern des BildesVerlassene Baumhäuser stehen im Hambacher Forst hinter leeren Tischen und Bänken. (Quelle: Federico Gambarini/dpa/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtens. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den Brandschutz berufen dürfen, der im Bauordnungsrecht verankert ist. Damit änderte das OVG eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Da war der Kläger, der Besitzer eines Baumhauses, noch erfolgreich. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich.

Der Kläger, der wegen einer Krankheit nicht in Münster war, hatte nach eigener Aussage das Baumhaus als Wohnung genutzt. Nach Überzeugung des Gerichts bestand für die Bewohner "Gefahr für Leib und Leben", wie der Vorsitzende Richter, Jens Saurenhaus, in der mündlichen Verhandlung sagte.

Das Gericht in der Vorinstanz hatte dem Land noch vorgeworfen, der Brandschutz sei nur als Vorwand für den geplanten Polizeieinsatz vor der Rodung des Waldgebietes durch den Besitzer RWE genutzt worden.

Davon löste sich der 7. Senat des OVG bewusst. Für die juristische Bewertung sei allein der Blick auf das vom Kläger genutzte Baumhaus entscheidend - nicht die Gesamtumstände des Polizeieinsatzes und der Rodung des Waldgebietes. Die Beseitigung des Baumhauses sei rechtmäßig gewesen, weil der Bau nicht genehmigt war und der Brandschutz und die Verkehrssicherheit nicht eingehalten wurde. So fehlten Fluchtwege und Sicherungen. Der Anwalt des Klägers, Dirk Teßmer, äußerte sein Unverständnis und warf den Behörden im Fall seines Mandanten mangelnde Ermittlungen vor.

Für die Einschätzung des OVG gab es während der mündlichen Verhandlung mehrere laute Zwischenrufe von Aktivisten. Der Vorsitzende Richter drohte damit, die Rufer von den Justizwachtmeistern aus dem Saal begleiten zu lassen.

Die geplante Räumung habe zudem nicht die durch das Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit betroffen, stellte das OVG fest. Bereits in der Eilentscheidung zu der Frage hatte das OVG im September 2018 entschieden, dass die Besetzer im Hambacher Forst eben nicht friedlich und ohne Waffen unterwegs waren. Immer wieder sei es zu Beschüssen von Polizisten mit Zwillen und Steinen gekommen. Von den zahlreichen Straftaten habe es von den Baumhausbewohnern keine Distanzierung gegeben.

Nach Angaben der Aachener Polizei gibt es derzeit keine gesicherten Zahlen zu den noch bestehenden Baumstrukturen, zu denen Baumhäuser, Plattformen und sogenannte Tripods zählen. Zuletzt hatte die Polizei 80 davon gezählt, aber auch beobachtet, wie einzelne Strukturen abgebaut wurden. "Es dürften also weniger als 80 sein", so die Auskunft der Polizei.

Im Hambacher Forst hatten bereits im Jahr 2012 Aktivisten die ersten Baumhäuser gebaut und den Wald besetzt, um das Gebiet vor dem anrückenden Braunkohletagebau zu schützen. Dabei entstanden auch Barrikaden gegen die Polizei. Im Herbst 2018 stand die Rodungsperiode 2019 kurz bevor. Aus Gründen des Artenschutzes darf nur in wenigen Monaten im Jahr gerodet werden.

Die Polizei hatte im Herbst 2018 vom 13. September bis 2. Oktober bei einem ihrer größten Einsätze in Nordrhein-Westfalen überhaupt 86 Baumhäuser von Braunkohlegegnern geräumt. Kurz danach hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Dabei ging es um eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach.

Kurz darauf begannen Aktivisten nach dem Polizeieinsatz wieder mit dem Bau von Baumhäusern. Die Politik entschied im Kohle-Kompromiss aber, dass der Hambacher Forst erhalten bleiben soll. Die Abbruchkante des Tagebaus endet kurz vor dem Waldsaum. Am Oberverwaltungsgericht sind noch mehrere Verfahren in Sachen Abbau der Braunkohle anhängig. Nach Angaben einer Sprecherin wurden diese aber nach dem Kohlekompromiss auf ruhend gestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website