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Münster | Voraussichtlich Urteil im Fall des Krankletterers


Münster
Voraussichtlich Urteil im Fall des Krankletterers

Von dpa
30.06.2023Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Im Fall eines Mannes, der in den letzten Jahren mehrmals auf hohe Kräne in Münster geklettert ist, will das Amtsgericht Münster am Freitag (9.30 Uhr) voraussichtlich ein Urteil verkünden. Am Mittwoch hatte sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer für eine Haftstrafe von drei Jahren ausgesprochen. Angeklagt ist der Mann unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Vor dem Urteil hat der Angeklagte nach dem Plädoyer seiner Verteidigerin noch die Chance auf ein letztes Wort.

Der heute 59-Jährige liegt seit Jahren im Streit mit seinen Nachbarn im Stadtteil Kinderhaus. Dort vermüllt er sein Grundstück immer wieder. Wiederholt kam es zu lautstarken und zum Teil auch körperlichen Auseinandersetzungen. Weil er sich über die Räumung seines Gartens durch die Behörden ärgerte, hatte er aus Protest mehrmals Baukräne in Münster besetzt. Zuletzt war das im Sommer 2022 passiert. Dabei bedrohte er Polizisten, Mitarbeiter von Sicherheitsdienst und der Stadt und beleidigte Münsters Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU). Während er über Wochen oben im Kran saß, wurde die Baustelle unten und der angrenzende Straßenverkehr zum Teil blockiert.

Im August 2021 war der 59-Jährige bereits vom Landgericht Münster zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er seine Nachbarn bedroht und beschimpft hatte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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