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Verdachtsfall: AfD zieht vor Oberverwaltungsgericht


Münster
Verdachtsfall: AfD zieht vor Oberverwaltungsgericht

Von dpa
09.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Das Logo der AfDVergrößern des BildesDas Logo der Alternative für Deutschland. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/Archiv/dpa-bilder)
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Die AfD hat in zwei Streitfragen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingeschaltet. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin von Dienstag legte die Partei jeweils Beschwerde gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln von Ende Januar ein. Es geht dabei zum einen um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und zum anderen um die Nennung der Mitgliederzahl des sogenannten "Flügels" der AfD. In beiden Fällen hatte das Gericht in der Vorinstanz einen Antrag der AfD auf eine Zwischenregelung abgelehnt.

Im ersten Eilverfahren hatte die AfD beantragt, dass das Gericht dem BfV verbieten sollte, bekanntzugeben, dass der sogenannte Flügel der AfD bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt habe und seine Mitgliederzahl auch weiterhin 7000 betrage. Die Zahl von 7000 sei frei erfunden, die Bekanntgabe stigmatisierend, so die AfD. Das Gericht lehnte den Antrag am 26. Januar jedoch ab, weil es die Folgen der Nennung der Zahl für voraussichtlich gering hielt.

Am Tag darauf lehnte das Gericht abermals einen Eilantrag auf eine Zwischenregelung ab - dieses Mal zur Streitfrage um die Einstufung als Verdachtsfall. Der Grund: Das BfV hatte zugesagt, sich bis zum Abschluss eines Eilverfahrens nicht öffentlich zu einer möglichen Einstufung der AfD zu äußern. Daher ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln dieser Zwischenschritt nicht nötig.

Wann die obersten Verwaltungsrichter in Münster die Beschwerde prüfen, ist offen. Zuerst habe das Bundesamt jetzt Gelegenheit für eine Stellungnahme, heißt es am OVG.

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