t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalMünster

Nach OVG-Urteil: Ausnahmen für Pflanzen und Übertöpfen


Münster
Nach OVG-Urteil: Ausnahmen für Pflanzen und Übertöpfen

Von dpa
23.03.2021Lesedauer: 1 Min.
OVG MünsterVergrößern des BildesAn der Außenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Während Gartenbaumärkte nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster nun auch nur mit Terminvereinbarung öffnen dürfen, gibt es in der neuen Coronaschutz-Verordnung Ausnahmen: Einzelhandelsgeschäfte, die lediglich "kurzfristig verderbliche Schnitt- und Topfblumen sowie Gemüsepflanzen und Saatgut" und Zubehör wie Übertöpfe verkaufen, unterliegen nicht den neuen Beschränkungen. Sie dürfen wie Blumenläden weiter ohne Terminvergabe Kunden bedienen.

Das OVG hatte am Montag die meisten im Zuge der Corona-Bekämpfung eingeführten Beschränkungen für den Einzelhandel in NRW mit Bezug auf den Gleichbehandlungsgrundsatz aufgehoben. Die Landesregierung kündigte wenige Stunden später an, diese Gleichbehandlung einzuziehen, in dem nunmehr auch Buchhandlungen, Schreibwarenläden und Gartenmärkte nur noch mit Terminbuchungen betrieben werden dürften. Die entsprechend neu gefasste Coronaschutz-Verordnung ist seit Dienstag (23. März) gültig.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website