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OVG: Stadt darf Tagesmutter Erlaubnis entziehen


Münster
OVG: Stadt darf Tagesmutter Erlaubnis entziehen

Von dpa
23.03.2021Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia mit einer Waage in ihrer Hand. (Quelle: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine Tagesmutter aus Essen, die im Verdacht steht ein Kleinkind geschlagen zu haben, darf weiterhin keine Betreuung anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag in einem Eilbeschluss entschieden. Eltern eines von der Tagesmutter betreuten Kindes hatten bei Polizei und Stadt den Verdacht angezeigt, dass sie das Kind auf Hinterkopf und Po geschlagen habe, als sonst niemand im Raum war. Das Ermittlungsverfahren dazu ist laut Gericht noch nicht abgeschlossen.

Die Stadt hatte der Frau jedoch die Erlaubnis zur Kindertagespflege entzogen. Zu Recht, wie die Richter nun nach Beschwerde der Tagesmutter dagegen klarstellten: Zwar sei ein solcher Eingriff in die Berufsfreiheit nicht bei jeglichem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt. Allerdings gehe es um einen Vorwurf nicht unerheblicher körperlicher Übergriffe, die das Kind zweimal gegenüber den Eltern geschildert habe. An der Glaubhaftigkeit der Schilderung des Sachverhalts gebe es im laufenden Strafverfahren nach derzeitigem Stand keine grundlegenden Bedenken.

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