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Gericht kippt lange Quarantäne für Altenheimbewohnerin


Altenberge
Gericht kippt lange Quarantäne für Altenheimbewohnerin

Von dpa
20.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Verwaltungsgericht in MünsterVergrößern des BildesBlick auf das Verwaltungsgericht in Münster. (Quelle: picture alliance / dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Quarantäne für eine Altenheimbewohnerin gekippt. Das teilte ein Sprecher am Dienstag mit. Die Frau aus Altenberge im Münsterland sollte auf Anweisung des Gesundheitsamtes für 21 Tage in Isolation und durfte ihr Zimmer nicht verlassen, nachdem sie Kontakt zu einer mit einer gefährlichen Variante des Coronavirus infizierten Person hatte. Die spezielle Anordnung für die isolierte Versorgung gilt für die Bewohner von Altenheimen oder Pflegeheimen. Dies sei im Fall der bereits zweifach geimpften über 80-Jährigen aber unverhältnismäßig, sagten die Verwaltungsrichter und gaben dem Eilantrag statt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde am Oberverwaltungsgericht (OVG) ist möglich.

Zwar sei es nicht komplett auszuschließen, dass die Frau trotz Impfungen Erreger aufgenommen habe. Aber das Gesundheitsamt sei nicht auf die individuelle Situation der Frau eingegangen. Eine Quarantäne in einer Pflegeeinrichtung sei eine weitaus höhere Belastung als im normalen häuslichen Umfeld. Auch habe das Amt nicht berücksichtigt, dass die Frau aus gesundheitlichen Gründen auf Bewegung angewiesen sei. Ausnahmen von der Absonderungspflicht mit dem Tragen von FFP2-Masken und Schutzkleidung auch für das Pflegepersonal seien möglich. Außerdem sei es möglich, ein Zusammentreffen mit anderen Bewohnern zu verhindern, wenn das Zimmer verlassen werde.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte die Politik auf, auf das Urteil aus Münster zu reagieren. "Trotz Zweitimpfung herrschen in den 12 000 Pflegeeinrichtungen oft strengste Kontaktbeschränkungen. Dabei wird immer wieder begründet, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben könnten. Doch dieses Risiko rechtfertigt nicht die andauernden massiven Eingriffe", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Deshalb sei es überfällig, dass alle Länder die Pflegeheimbewohner mit verbindlichen Öffnungskonzepten endlich aus dem Lockdown holen. Brysch: "Das schafft auch Handlungssicherheit für die Gesundheitsämter und Heimbetreiber. Es kann nicht sein, dass allein Gerichte Grundrechtseinschränkungen beenden. Die Politik muss endlich Verantwortung übernehmen."

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