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Missbrauchsprozess: Verteidigung gegen Sicherungsverwahrung


Münster
Missbrauchsprozess: Verteidigung gegen Sicherungsverwahrung

Von dpa
22.06.2021Lesedauer: 2 Min.
HandschellenVergrößern des BildesHandschellen sind an einem Gürtel eines Justizvollzugsbeamten befestigt. (Quelle: Frank Molter/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Ihm wird vorgeworfen, der Drahtzieher in einem der größten Fälle von Kindesmissbrauch zu sein, der in den vergangenen Jahren aufgedeckt wurde: Im Prozess vor dem Landgericht Münster gegen den Hauptangeklagten im Missbrauchskomplex Münster hat dessen Verteidigung sich für eine "angemessen milde" Strafe und gegen die Sicherungsverwahrung ihres Mandanten ausgesprochen. Das berichtete ein Gerichtssprecher am Dienstag über die zum Schutz der Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehaltenen Plädoyers.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem vor, seinen inzwischen elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder schwer sexuell missbraucht, vergewaltigt und anderen Männern zugeführt zu haben. Ausgehend von den Ermittlungen gegen ihn, kamen eine Vielzahl weiterer Beschuldigter, Opfer und Tatorte ans Licht.

Allein im seit November laufenden Hauptprozess sitzen drei weitere Männer als mutmaßliche Mittäter auf der Anklagebank. Einer der Tatorte soll eine Gartenlaube in Münster sein. Über mehrere Tage hinweg sollen dort der damals zehnjährige Ziehsohn des IT-Technikers sowie ein fünfjähriger Sohn eines Mitangeklagten aus Hessen betäubt und schwer sexuell missbraucht worden sein. Der mutmaßliche Haupttäter soll zudem den Sohn seiner Lebensgefährtin zu vielen weiteren Gelegenheiten anderen Männern für ihre Gewalttaten überlassen haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte daher am 15. Juni auf 14 Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr plädiert. Eine solche Maßnahme kann verhängt werden, um die Bevölkerung vor Tätern zu schützen, die ihre eigentliche Strafe verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Die Verteidigung habe dagegen unter anderem darauf abgestellt, dass das Jugendamt es dem heute 28-jährigen Deutschen bei seinen Taten leicht gemacht habe. Außerdem müsse sich aus Sicht der Verteidigung eine Prangerwirkung der medialen Vorverurteilung strafmildernd auswirken. Ein wichtiges Beweisstück - eine Videoaufnahme aus der Gartenlaube - sei außerdem gerichtlich nicht verwertbar, weil sie auch die Intimsphäre des Angeklagten betreffe, so das Argument. Im seit rund 50 Prozesstagen andauernden Gerichtsverfahren hatte der Münsteraner selbst zu den Vorwürfen gegen ihn geschwiegen.

Die Anwälte von zwei mitangeklagten Deutschen aus Schorfheide in Brandenburg und dem hessischen Staufenberg forderten am Dienstag für ihre Mandanten ebenfalls von einer Sicherungsverwahrung abzusehen, weil ohnehin lange Haftstrafen drohten.

Der Verteidiger der wegen Beihilfe zum schweren Missbrauch von Kindern angeklagten Mutter des IT-Technikers aus Münster will für seine Mandantin einen Freispruch erreichen. Laut Anklage ist die einstige Kindergartenerzieherin die Besitzerin der inzwischen abgerissenen Gartenlaube. Sie soll ihrem Sohn den Schlüssel im Wissen über das Geschehen dort überlassen haben.

Die Nebenklage-Vertretung hatte sich zuvor den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach hohen Haftstrafen und Sicherungsverwahrung für die angeklagten Männer angeschlossen. Die Anwältin des elfjährigen Ziehsohns und Nebenklägers wandte sich laut Gericht dabei direkt an die Männer auf der Anklagebank und hielt ihnen ihre mutmaßlichen Taten vor. Ein Termin für die Urteilsverkündung ist noch nicht festgelegt. Ein weiteres Plädoyer steht am Donnerstag an.

Der Fall war im Frühsommer 2020 nach Ermittlungen in der Laube ans Licht gekommen. In weiteren Verfahren wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige in mehreren Bundesländern sowie im Ausland identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in Haft sitzen.

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