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Die am 22. März am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen abgesagten Termine sollen am 4. April nachgeholt werden. Das teilte der Gerichtshof am Dienstag in Münster mit. Wegen Corona-Infektionen im Kreis der Richter waren eine Urteilsverkündung und eine mündliche Verhandlung verschoben worden.
Die Entscheidung im Streit um Kosten des Prostituiertenschutzgesetzes zwischen mehreren Kommunen und dem Land wird jetzt am 4. April um 10.30 Uhr verkündet. Am Mittag folgt dann um 12.30 Uhr die mündliche Verhandlung zu einer Organklage der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag zu einem zurückgewiesenen Gesetzentwurf.