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Vorwürfe gegen den "Drachenlord" – neue Hinweise: Gewaltverherrlichung


Gewaltverherrlichung und Pornografie
Vorwürfe gegen den "Drachenlord" – neue Hinweise

  • Meike Kreil
Von Meike Kreil

Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 3 Min.
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Youtuber "Drachenlord"Vergrößern des Bildes
Der "Drachenlord" vor Gericht (Archivbild): Neue Vorwürfe gegen den Mittelfranken wurden nun bekannt. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)

Schwerwiegender Verdacht: Eine weitere Institution prüft Inhalte vom "Drachenlord" wegen Vorwürfen der Verbreitung von Pornografie.

Gleich in mehreren Bundesländern befassen sich die Landesmedienanstalten mit den Beiträgen des "Drachenlord". Neben Nordrhein-Westfalen prüft auch Bayern derzeit die Inhalte des mittelfränkischen Videobloggers. Der Vorwurf: Verbreitung von Pornografie.

Die Vorwürfe gegen Rainer Winkler, der im Internet und mittlerweile deutschlandweit besser bekannt ist als "Drachenlord", wiegen schwer. Es geht unter anderem um Gewaltverherrlichung. In einem Video machte Winkler selbst die Vorwürfe öffentlich.

Entsprechende Hinweise seien auch bei der Landeszentrale für neue Medien in Bayern (BLM) eingegangen. Eine Sprecherin erklärt auf Nachfrage von t-online, dass sie aktuell mehreren Bürgerbeschwerden und Hinweisen dazu nachgehen würden. Dies betreffe verschiedene "Drachenlord-Angebote" in den sozialen Netzwerken und auf Online-Plattformen.

Unter anderem handele es sich um den Vorwurf der Verbreitung von Pornografie "außerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe" – also ohne die gesetzlich erforderliche Altersverifikation. Die Landesmedienanstalt prüfe diese Fälle derzeit "mit der gebotenen Sorgfalt".

In Deutschland gibt es 14 regionale Landesmedienanstalten, die für die Aufsicht und Organisation der privaten Radio- und Fernsehprogramme sowie für Internetangebote zuständig sind.

Auch die Medienanstalt in NRW befasst sich mit dem "Drachenlord"

Auch die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen sei mit "Drachenlord"-Inhalten befasst, hieß es bereits am Freitag auf eine Nachfrage von t-online. Die Anstalt habe im Juni Hinweise zu einem Angebot erhalten, das möglicherweise vom Drachenlord betrieben wurde und pornografische Inhalte ohne die notwendige Altersverifikation anbiete.

Doch warum befassen sich Institutionen in den verschiedensten Bundesländern mit dem Fall "Drachenlord"? Immerhin war Winkler bis vor Kurzem im mittelfränkischen Emskirchen im Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim beheimatet – dann verkaufte er sein Haus, das im März abgerissen wurde. Danach tingelte der 33-Jährige wohnsitzlos durch Deutschland und lieferte sich ein Katz-Maus-Spiel mit seinen "Hatern." Eine Zeit lang hat es Winkler unter anderem nach Dortmund in Nordrhein-Westfalen verschlagen.

Medienanstalt Bayern: Keine aktuelle Adresse bekannt

Dass sich nun verschiedene Medienzentralen mit den Inhalten des "Drachenlord" befassen, liege daran, dass er ohne festen Wohnsitz sei, so die Sprecherin der bayerischen Anstalt. Oder dass zumindest keine aktuelle Adresse bekannt sei. Der Wohnsitz des "Anbieters" nämlich sei entscheidend dafür, welche Medienaufsicht zuständig sei. Darüber hinaus erschwere dies den "Vollzug der Aufsichtsmaßnahmen", sollte es tatsächlich zum Verstoß kommen.

Schon in der Vergangenheit war die Bayerische Landesmedienanstalt mit den Inhalten Winklers befasst. So hat sie 2019 etwa dessen Livestream untersagt, da keine rundfunkrechtliche Zulassung dafür vorlag. Doch Winkler machte dennoch mit seinen Videos weiter.

Und solange Unklarheit über dessen Wohnsitz bestehe, werde die bayerische Medienzentrale auch weiterhin die Angebote sichten, "die unter seinem Namen und Synonym verbreitet werden". Darüber hinaus müsse die BLM ermitteln, ob diese Inhalte dann auch tatsächlich von Winkler selbst stammen – oder ob womöglich die "Hater"-Community dahinter stecke.

Wieso dem BLM keine Adresse bekannt sei, nachdem es bei Winkler zuletzt eine Hausdurchsuchung gegeben haben soll, bleibt indes offen.

Eine Spur führt derweil auch nach Baden-Württemberg. Auch wenn die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen des laufenden Verfahrens keine Namen bestätigen dürfe, so erklärte ein Sprecher vergangene Woche gleichzeitig: "Die Ermittlungen in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte sind noch nicht abgeschlossen." Die Nachfrage, woraus sich deren Zuständigkeit ergibt, ließ die Staatsanwaltschaft Stuttgart unbeantwortet.

Der YouTuber führt eine für Außenstehende nur schwer nachzuvollziehenden Dauerfehde mit seinen sogenannten "Haidern". Das ist eine diffuse Gruppe aus Menschen, die den Mann aus Franken mit Hohn und Hass verfolgt und provoziert oder die sich zur Unterhaltung das vermeintliche "Spiel" anschaut. In der Vergangenheit arteten "Besuche" von Haidern an Winklers Adresse aus, der Franke verteidigte sich handfest, schrie und beschimpfte dann auch die Polizei und kassierte letztlich eine Bewährungsstrafe.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
  • Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart
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