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Razzia beim "Drachenlord": Schwere Vorwürfe gegen den Videoblogger


Schwerwiegender Verdacht
Razzia beim "Drachenlord": Vorwürfe gegen den Videoblogger

  • Meike Kreil
  • Lars Wienand
Von Meike Kreil, Lars Wienand

Aktualisiert am 05.08.2022Lesedauer: 4 Min.
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Der "Drachenlord" vor Gericht (Archivbild): Muss sich der umstrittene Videoblogger womöglich erneut gerichtlich verantworten?Vergrößern des Bildes
Der "Drachenlord" vor Gericht (Archivbild): Muss sich der umstrittene Videoblogger womöglich erneut gerichtlich verantworten? (Quelle: dpa-bilder)

Die Polizei hat offenbar die technischen Geräte des umstrittenen Bloggers beschlagnahmt. Es geht um schwerwiegende Vorwürfe.

Tagelang war es still auf Rainer Winklers Onlineplattformen, die bundesweit immer wieder für Aufsehen sorgen. Nun meldet sich "Drachenlord", als der Winkler im Netz bekannt ist, in einem Video zurück. Darin äußert er sich zu schwerwiegenden Anschuldigungen, die gegen ihn kursieren.

Es will keine Ruhe einkehren bei der für Außenstehende nur schwer nachzuvollziehenden Dauerfehde zwischen dem YouTuber und seinen sogenannten "Haidern". Das ist eine diffuse Gruppe aus Menschen, die den Mann aus Franken mit Hohn und Hass verfolgt und provoziert oder die sich zur Unterhaltung das vermeintliche "Spiel" anschaut. Zugleich ist diese Konfrontation auch für Winkler zentraler Stoff, also der Grund, warum Leute sich für ihn interessieren und er von den YouTube-Einnahmen leben kann.

In der Vergangenheit arteten "Besuche" von Haidern an Winklers Adresse aus, der Franke verteidigte sich handfest, schrie und beschimpfte dann auch die Polizei und kassierte letztlich eine Bewährungsstrafe. Jetzt stehen neue Vorwürfe im Raum, und er selbst hat sie öffentlich gemacht.

"Vor Kurzem wurden mir einige meiner materiellen Güter entfernt", berichtet Rainer Winkler alias "Drachenlord" in einem Video, das er selbst hochgeladen hat. Es gab eine Hausdurchsuchung. Winkler erklärt indirekt, dass ihm Gewaltverherrlichung vorgeworfen werde. Und noch Schlimmeres: "Kinderpornografie".

Eine Woche darauf relativiert Winkler seine Aussage. In einem neuen Video erklärt er: Das mit der "Kinderpornografie" sei Blödsinn gewesen, "das war natürlich völliger Bullshit".

Gerüchte darüber gab es in der "Haider"-Szene schon länger – und von dort gingen schließlich Hinweise an die Behörden. Die Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen bestätigt auf Nachfrage von t-online: Sie habe im Juni Meldungen zu einer Website erhalten, die möglicherweise vom "Drachenlord" betrieben worden sei und pornografische Inhalte ohne die dafür notwendige Altersverifikation angeboten habe. Sie war auch für Jugendliche und Kinder zugänglich, und die sind ebenfalls unter Drachenlords Zuschauern. Den Inhalt habe die Anstalt im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion der Staatsanwaltschaft gemeldet. Das entsprechende Material sei mittlerweile offline, heißt es weiter.

Staatsanwaltschaft Stuttgart äußert sich

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die sich zuletzt in mehreren Instanzen mit dem YouTuber beschäftigt hatte, verweist an die Kollegen in Stuttgart. Dort bittet ein Sprecher um Verständnis dafür, dass er die Identität von Verfahrensbeteiligten nicht bestätigen kann, sagt aber: "Die Ermittlungen in einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen der Verbreitung gewalt- oder tierpornografischer Inhalte sind noch nicht abgeschlossen." Auf die Verbreitung von pornografischen Inhalten, die Gewalttaten oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben, stehen bis zu drei Jahre Haft.

In Winklers Blog war im Juni eine Geschichte zu lesen, die auch von Winklers Account verbreitet wurde. Sie beschreibt, wie ein Landesfürst im Mittelalter sich ihm in seinen Augen zustehende Rechte bei den weiblichen Untertanen nimmt. Dabei hatte der Autor auch explizit Vergewaltigungsszenen beschrieben: mit einem Opfer, das widerspricht und sich wehrt, aber vermeintlich doch Spaß hat. Im Blogposting warnte der Autor eingangs selbst vor "härteren Inhalten". Winkler zeigte sich bei Kritik völlig uneinsichtig: Diese Menschen hätten keine Ahnung von der Szene. Wie das Portal tarnkappe.info berichtet, wurde Winklers Erotikblog dann zunächst für Besucher aus Deutschland gesperrt und schließlich von Google von dessen Plattform blogspot.com gelöscht.

Eine Petition auf der Plattform change.org forderte zudem von der Videoseite YouTube die Löschung des "Drachenlord"-Accounts. Winkler habe negativen Einfluss auf jugendliche Zuschauer, heißt es darin. Bis zum Freitagabend kam die Petition auf rund 4.000 Unterstützer.

Rainer Winkler startet Petition gegen "Hate und Mobbing"

Inzwischen hat Winkler wiederum selbst eine Petition eingestellt, in der er "bessere Gesetze gegen Hate und Mobbing" fordert. Über neun Jahre hinweg seien er und sein Eigentum angegriffen worden: Er habe unter Hausfriedensbruch, Einbruch, Körperverletzungen und vielem mehr gelitten. Er räumt ein: "Ich will mich nicht als das bloße Opfer darstellen, auch ich habe Menschen verletzt."

Weiter schreibt er: "Ich weiß, was Mobbing mit Menschen machen kann." Winkler betont immer wieder, dass er damit seit seiner Schulzeit zu kämpfen habe. Deshalb fordert der Videoblogger härtere Strafen gegen Mobbing und Hetze nicht nur im Netz. Innerhalb von zwei Tagen haben diese Petition rund 300 Nutzer unterstützt.

Winkler beruft sich auf künstlerische Freiheit

Winkler vertritt seit Jahren den Standpunkt, dass seine Aktivitäten auf der Plattform YouTube unter persönliche Entfaltung, künstlerische Freiheit und Meinungsfreiheit fielen und er vom Staat besser geschützt werden müsse. Er habe das Recht, "das zu machen, was ich tue".

Winkler lässt sich auch durch Ratschläge und Empfehlungen nicht von seiner Webvideo-Karriere abbringen. Eine Richterin des Amtsgerichts Neustadt an der Aisch hatte ihm ebenfalls ans Herz gelegt, seine umstrittenen Onlineaktivitäten einzustellen, auch zu seinem eigenen Schutz vor möglichen weiteren Straftaten.

Die Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung hat das Landgericht in Nürnberg aufgehoben. Es hat den Videoblogger im März zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dabei ging es darum, dass er unter anderem einen Mann mit einer Taschenlampe attackiert und einen anderen mit einem Stein beworfen sowie Polizisten übel beleidigt hatte. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, was die Staatsanwaltschaft später aber wieder zurücknahm.

Seitdem Winkler sein Haus im mittelfränkischen Altschauerberg verkauft hat und es abgerissen wurde, kehrte etwas Ruhe ein. "Haider" spürten ihn allerdings auf einer Tour durch Deutschland immer wieder auf; er war durch einen extrem auffälligen SUV und seine Videos von unterwegs leicht zu finden. Zwischenzeitlich hat er auch seinen Führerschein verloren. Zuletzt hatten "Haider" wieder eine vorgebliche Adresse von ihm verbreitet.

Der Artikel wurde am 5.8.22 um die Aussagen Winklers aus dem neuen Video ergänzt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Anfrage an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth
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