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Messerangriff im ICE nach Nürnberg: Terrortat oder "motivloser Angriff auf Unbeteiligte"?


Frage der Schuldfähigkeit
ICE-Messerangriff: Terrortat oder "motivloser Angriff auf Unbeteiligte"?

Von afp, t-online
19.12.2022Lesedauer: 2 Min.
In einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg hat ein Mann im November 2021 Reisende mit einem Messer angegriffen.Vergrößern des BildesIn einem ICE zwischen Regensburg und Nürnberg hat ein Mann im November 2021 Reisende mit einem Messer angegriffen. (Quelle: Fotostand/imago-images-bilder)
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War es die Terrortat eines Islamisten? Diese Woche will das Gericht entscheiden, wie der Messerangriff auf Fahrgäste in einem ICE nach Nürnberg zu werten ist.

Oder war es ein Angriff im Wahn? Am Freitag will das Oberlandesgericht München voraussichtlich das Urteil darüber fällen, wie der Messerangriff auf mehrere Fahrgäste in einem ICE von Passau nach Nürnberg vor gut einem Jahr zu werten ist.

Geht es nach der Bundesanwaltschaft, soll der 28-jährige Abdalrahman A. lebenslang ins Gefängnis. Die Karlsruher Ermittler halten A. des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Der Mann, der in Deutschland eine vom Verfassungsschutz beobachtete Moschee von Salafisten besuchte, soll mit der Tötung von Nichtmuslimen seinen Anteil zum Dschihad zu leisten versucht haben.

Was genau im ICE nach Nürnberg geschah

Weitgehend unstrittig ist, was in dem ICE am 6. November 2021 geschah. A. näherte sich damals von hinten dem Sitzplatz eines Manns und stach auf diesen mit einem Taschenmesser ein. Insgesamt achtmal stach er kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich.

Einem zweiten Mann verpasste er zwei Stiche in den Kopf, einem zur Hilfe eilenden dritten Fahrgast Stichverletzungen. Im Nachbarwaggon attackierte A. einen vierten Fahrgast und stach auf diesen ein – nach Einschätzung von Gutachtern hätten drei der vier Fahrgäste als Folge der Attacke sterben können.

Verteidigung: Keine Terrortat, sondern ein motivloser Angriff auf Unbeteiligte

Die Verteidigung bestreitet den Tatablauf nicht, wohl aber das islamistische Motiv. Nach ihrer Auffassung handelte es sich nicht um eine Terrortat, sondern um einen motivlosen Angriff auf Unbeteiligte – zu erklären durch eine paranoide Schizophrenie. Verteidiger Maximilian Bär forderte deshalb wegen Schuldunfähigkeit einen Freispruch für A. und gleichzeitig die Unterbringung in der Psychiatrie.

Dort war A. bereits kurz nach der Tat untergebracht worden, weil er sich selbst als psychisch krank bezeichnete. Allerdings entstanden Zweifel daran, und A. kam zweieinhalb Monate nach der Attacke in Untersuchungshaft, wo er bis heute sitzt.

Ein psychiatrisches Gutachten stellte im Prozess die volle Schuldfähigkeit fest, A. soll demnach seine psychische Erkrankung nur vorgetäuscht haben. Allerdings formulierten einzelne Zeugen, darunter der Gefängnispsychiater, A. doch für schizophren zu halten.

Das Urteil gegen A. hängt davon ab, wie das Gericht die Frage der Schuldfähigkeit bewertet. Folgt es der Bundesanwaltschaft, kommt er lebenslang ins Gefängnis - folgt es der Verteidigung, kommt er in die Psychiatrie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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