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Mariä Himmelfahrt in Bayern: Hier ist das Fest kein Feiertag mehr


Folgen des Zensus 2022
Hier ist Mariä Himmelfahrt ab sofort kein Feiertag mehr

Von dpa
05.05.2025 - 15:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Mariä HimmelfahrtVergrößern des Bildes
Ein Gottesdienst (Symbolbild): Die Religionszugehörigkeit der Bewohner einer Gemeinde entscheidet darüber, ob am 15. August Feiertag ist oder nicht. (Quelle: Uwe Lein/dpa/dpa-bilder)
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In Nürnberg ist der 15. August kein Feiertag – in weiten Teilen Bayerns aber eigentlich schon. Jetzt gibt es Änderungen, die nicht alle freuen dürften.

Am 15. August ist Mariä Himmelfahrt – doch in den beiden oberfränkischen Gemeinden Seßlach und Marktschorgast ist wegen der jüngsten Bevölkerungsentwicklung ab diesem Jahr dann kein Feiertag mehr. Zugleich wird der 15. August in Marktrodach in Oberfranken, in den mittelfränkischen Gemeinden Baiersdorf und Weisendorf, in Schwebheim in Unterfranken und im schwäbischen Memmingerberg sowie Oettingen in Bayern zum gesetzlichen Feiertag. Dies teilte das bayerische Innenministerium in München mit.

Hintergrund ist der Zensus 2022

Das Fest Mariä Himmelfahrt am 15. August ist in der katholischen Kirche ein traditioneller Feiertag. Das Feiertagsgesetz legt fest, dass Mariä Himmelfahrt in Bayern nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag ist. Dies wird nur durch den Vergleich der Mitgliederzahl der katholischen und der evangelischen Kirche in der jeweiligen Gemeinde, nicht durch die absolute oder relative Mehrheit der Bevölkerung definiert.

Hintergrund für die jetzt veröffentlichten Änderungen ist das Ergebnis des Zensus 2022 als letzte Volkszählung. Dabei wurde neben den generellen Einwohnerzahlen nach Angaben des Ministeriums festgestellt, wo die katholische Bevölkerung die evangelische überwiegt – in jenen Gemeinden ist am 15. August fortan Feiertag. Nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bleibt es "in den übrigen 2.048 Gemeinden im Freistaat bei der bestehenden Regelung zu Mariä Himmelfahrt." Heißt: In Nürnberg, sowie im Großteil der Metropolregion muss am 15. August weiter gearbeitet werden.

DGB fordert bayernweiten Feiertag

Der Deutsche Gewerkschaftsbund forderte anlässlich der Neuberechnung eine generelle Novelle der Regelung. Bayerns DGB-Chef Bernhard Stiedl sagt: "In einer modernen, vielfältigen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen einer Kirche angehören, darf die Frage "Feiertag – ja oder nein?" nicht länger von der Religionszugehörigkeit einzelner Gemeinden abhängen."

Es sei ungerecht, dass viele Beschäftigte allein wegen ihres Wohnorts am 15. August keinen Feiertag hätten, sagt Stiedl weiter. "Deshalb fordern wir als DGB Bayern: Der 15. August muss gesetzlicher Feiertag für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern werden – unabhängig von Wohnort oder Konfession."

Alle Katholiken haben am 15. August besondere Rechte

Durch Artikel 4 Feiertagsgesetz ist Mariä Himmelfahrt auch schon jetzt in den Gemeinden geschützt, in denen es kein gesetzlicher Feiertag ist. Dort sind während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7 bis 1 Uhr alle vermeidbaren besonders lauten Handlungen, die einen Gottesdienst stören könnten, in der Nähe von Kirchen verboten.

Katholische Beschäftigte sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen haben zudem das Recht, von der Arbeit fernzubleiben. Hierbei kann es zu einem Lohnausfall für die Arbeitszeit kommen, weitere Nachteile darf es für die betreffenden Beschäftigten jedoch nicht geben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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