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Antidiskriminierungsstelle: Anfragen zu Corona-Masken


Wiesbaden
Antidiskriminierungsstelle: Anfragen zu Corona-Masken

Von dpa
18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
MaskenpflichtVergrößern des BildesEin Aufkleber an einer Glastür weist auf das Tragen einer Maske hin. (Quelle: Felix Kästle/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Bei der Antidiskriminierungsstelle des hessischen Sozialministeriums sind in den Corona-Jahren 2020 und 2021 zahlreiche Anfragen zur Maskenpflicht in Geschäften eingegangen. Das geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Landtag in Wiesbaden hervor. Menschen hätten sich diskriminiert gefühlt, weil sie nicht ohne Mund-Nasen-Bedeckung in ein Geschäft gelassen worden seien - trotz Vorlage eines ärztlichen Attests, dass die Maske nicht getragen werden könne.

2020 erreichten insgesamt 237 Anfragen die Antidiskriminierungsstelle, 2021 waren es 208. In den Vorjahren waren es jeweils deutlich weniger gewesen. Die Betroffenen wandten sich unter anderem wegen einer empfundenen Ungleichbehandlung in Bezug auf ihre Herkunft, Behinderung oder Lebensalter an die Berater.

"Für die Antidiskriminierungsstelle ist die subjektive Diskriminierungserfahrung der Ratsuchenden entscheidend", erläuterte das Ministerium. Es werde nicht bewertet, ob es tatsächlich eine ungerechtfertigte Benachteiligung gegeben hat.

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