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Kabinettsbeschluss: Public Viewing am Abend soll zur EM möglich sein


Kabinettsbeschluss
Public Viewing am Abend soll zur EM möglich sein

Von dpa
19.02.2020Lesedauer: 1 Min.
Für die EM sollen die Lärmschutzregeln bei öffentlichen Freiluftübertragungen gelockert werden.Vergrößern des BildesFür die EM sollen die Lärmschutzregeln bei öffentlichen Freiluftübertragungen gelockert werden. (Quelle: Paul Weidenbaum/dpa./dpa)
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Berlin (dpa) - Fußballfans sollen während der Europameisterschaft im Sommer wieder draußen bis in den späten Abend gemeinsam die Spiele genießen dürfen.

Die Bundesregierung hat wie vor den anderen großen Turnieren eine Lockerung der Lärmschutzregeln beschlossen, um Public Viewing zu ermöglichen. Übertragungen der EM-Spiele auf Großleinwänden im Freien können damit während des Turniers auch nach 22.00 Uhr erlaubt werden. Über den Einzelfall entscheiden aber immer die Städte und Gemeinden, es darf also nicht automatisch überall laut werden. Es geht außerdem nur um öffentliche Veranstaltungen.

Die Länder müssen im Bundesrat noch zustimmen, sie hatten aber um die Verordnung gebeten - ihr Ja gilt daher als Formsache.

Die Europameisterschaft findet vom 12. Juni bis 12. Juli in zwölf verschiedenen Ländern statt. Die ganze Zeit über sollen die Ausnahmen gelten, so dass auch Spiele mit Anstoß um 21.00 Uhr draußen gezeigt werden können. Normalerweise ist für sogenannte seltene Ereignisse ab 22.00 Uhr nur Lärm bis zu 55 Dezibel erlaubt. Weil diese Grenze beim öffentlichen Fußballgucken auf Fanmeilen und in Biergärten meist überschritten wird, gibt es seit der Fußball-WM 2006 in Deutschland bei großen Turnieren immer wieder Ausnahmeregelungen.

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