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CAS: Russische Klubs bleiben gesperrt – WM-Urteil offen


Russische Klubs bleiben gesperrt – WM-Urteil offen

Von t-online, dpa
15.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Michail Kerschakow: Der Torhüter von Zenit St. Petersburg wird auch in Zukunft mit seinem Klub nur national spielen.Vergrößern des BildesMichail Kerschakow: Der Torhüter von Zenit St. Petersburg wird auch in Zukunft mit seinem Klub nur national spielen. (Quelle: ZUMA Wire/imago-images-bilder)
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Leipzigs Achtelfinalgegner Spartak Moskau wurde von der Europa League ausgeschlossen – und bleibt es auch in Zukunft. Denn der Internationale Sportgerichtshof hat der Uefa den Rücken gestärkt.

Die russischen Mannschaften bleiben nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine von europäischen Fußball-Wettbewerben vorerst ausgeschlossen. Das entschied der Internationale Sportgerichtshof Cas am Dienstag. Dazu will der Cas Ende der Woche entscheiden, ob russische Teams auch weiterhin nicht an den Wettbewerben des Weltverbands Fifa teilnehmen dürfen. Dies betrifft auch die Aussichten Russlands für eine Qualifikation für die WM in Katar in diesem Jahr, zu denen der Cas nun zunächst noch keine Entscheidung getroffen hat. Am 24. März sollte Russland gegen Polen im Playoff zur WM in Katar spielen.

Der russische Verband (RFU) hatte beim Cas in Lausanne Einspruch gegen die Entscheidungen des Weltverbandes Fifa und der Uefa eingelegt. Die Verbände hatten beschlossen, Russland wegen der Invasion in die Ukraine von allen Wettbewerben auszuschließen. Der Ausschluss von den Uefa-Wettbewerben bleibt nach der Cas-Entscheidung nun vorerst bestehen.

Das Verfahren des Sportgerichtshofes dazu läuft aber weiter. Eine Anhörung sei bislang noch nicht terminiert worden.

Der Einspruch bleibt erfolglos

Russlands Verband hatte die Sanktionen Anfang März als "ausdrücklich diskriminierend" bezeichnet und sportjuristische Schritte angekündigt. Ziel der Berufung war die Wiedereingliederung aller Herren- und Frauenteams in die Turniere – unter anderem die Qualifikation zur Weltmeisterschaft in Katar – sowie Schadenersatz, hatte der russische Verband mitgeteilt.

Der Sportgerichtshof hatte eigenen Angaben zufolge zwei getrennte Schiedsverfahren eingeleitet und holte zunächst die Stellungnahmen der beklagten Parteien ein. Der russische Verband hatte gefordert, die angefochtenen Entscheidungen von Fifa und Uefa aufzuheben. Zugleich hatte die RFU einen Antrag auf Aussetzung der Maßnahmen gestellt. Dieser wurde für die Uefa-Wettbewerbe nun abgelehnt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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