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Rammstein und Sänger Till Lindemann ziehen vor Gericht – und gewinnen


Schwere Vorwürfe gegen Lindemann
Darum zieht Rammstein vor dieses Gericht – mit Erfolg

Von t-online, cc

Aktualisiert am 31.08.2023Lesedauer: 2 Min.
RammsteinVergrößern des BildesRammstein-Frontsänger Till Lindemann. (Quelle: Malte Krudewig/dpa/dpa-bilder)
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Till Lindemann und Rammstein wehren sich gegen etliche Medien. Nun haben sie einen weiteren Erfolg erzielen können. Das Gericht spielt dabei eine Rolle.

Post von Lindemann. Dieser Ruf hallt seit gut zwei Monaten durch die Redaktionen der Republik. Seit Ende Mai die ersten Vorwürfe wegen des Verdachts des Machtmissbrauchs und sexueller Übergriffe gegen die Band Rammstein und insbesondere deren Frontmann laut wurden, hagelt es bei denen, die darüber berichten, Unterlassungserklärungen.* Auch t-online hat in der Vergangenheit bereits entsprechende Zustellungen erhalten.

Die Band möchte damit Medien gerichtlich verbieten, bestimmte Dinge zu behaupten. Das ist nachvollziehbar, denn auch in diesem Fall gilt wie bei jeder Verdachtsberichterstattung die Unschuldsvermutung. Und so flatterten zuletzt in gewisser Regelmäßigkeit eben jene Briefe von Rammsteins Rechtsvertretern ins Haus, die zur Löschung bestimmter Passagen in Artikeln aufrufen. Geschieht dies nicht, drohen den Medienhäusern saftige Geldstrafen.

Post von Lindemann bekamen zuletzt auch die "Taz", die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) und die tagesschau.de. Allesamt renommierte Medien, die nun auf Teile ihrer Berichterstattung verzichten müssen, denn Lindemann und Rammstein konnten vor dem Hamburger Landgericht einstweilige Verfügungen gegen ein oder mehrere Passagen in Artikeln erwirken. Begründung: Für die Verdachtsberichterstattung fehle es am erforderlichen Mindestbestand an Beweistatsachen.

Ein weiterer Sieg für die Künstler, die in den vergangenen Monaten weitaus mehr durch die schweren Vorwürfe gegen sich aufmerksam machten, als durch ihre Tour.

Hamburger Landgericht gilt als pressekritisch

Auffällig dabei ist, dass es häufig das Landgericht Hamburg ist, das von Lindemanns Anwälten bemüht wird. Obwohl die Redaktion der "Taz" etwa in Berlin ihren Sitz hat, die der SZ in München. Wie kann das sein? Die Antwort findet sich in einer Besonderheit des deutschen Rechts. Dort gibt es den sogenannten fliegenden Gerichtsstand, demnach kann etwa derjenige, der sein Persönlichkeitsrecht durch entsprechende Berichterstattung verletzt sieht, an jedem Landgericht in Deutschland klagen.

Der Gerichtsstand ist also frei wählbar, solange es keinen unmittelbaren regionalen Bezug in dem konkreten Fall gibt. Begründet wird dies dadurch, dass Presseerzeugnisse wie Onlineartikel durch das Internet prinzipiell an jedem Ort in Deutschland verfügbar sind.

Dass die Kanzlei, die Rammstein bzw. Lindemann vertritt, ausgerechnet Hamburg als Gerichtsstand auswählt, kommt nicht von ungefähr. Die Hamburger Richter gelten seit vielen Jahren als eher pressekritisch: Die Juristen am dortigen Landgericht sind dafür bekannt, in Fragen des Persönlichkeitsschutzes gern für den Antragsteller und gegen das jeweilige Medium zu entscheiden. Diesen Umstand machen sich Prominente und ihre Anwälte bei ihren Versuchen, kritische Berichterstattung einzuschränken, zunutze.

*Die Berliner Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Till Lindemann am 29. August eingestellt. Es konnten keine Belege für ein strafbares Verhalten gefunden werden. Hier lesen Sie die Details zu der Entscheidung. Damit handelt es sich bei dem Sänger der Band Rammstein weder offiziell um einen Tatverdächtigen noch um einen Beschuldigten.

Verwendete Quellen
  • lhr-law.de: "Jetzt auch LG Frankfurt: Weiterhin "fliegender" Gerichtsstand bei Online-Rechtsverletzungen"
  • ndr.de: "Journalistenfrust - Gerichtsurteile behindern Berichterstattung"
  • kanzlei.law: "Ansprüche bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen"
  • Mitteilung der Gerichtspressestelle des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 10. August 2023
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