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Bestsellerautorin Ronja von Rönne wettert gegen Lufthansa: Rückflug gestrichen


"25 Stunden Schlaflosigkeit"
Bestsellerautorin wettert gegen die Lufthansa

Von t-online, wan

Aktualisiert am 15.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Ronja von Rönne (Archivbild): Die Autorin musste eine Nacht am Flughafen verbringen.Vergrößern des BildesRonja von Rönne (Archivbild): Die Autorin musste eine Nacht am Flughafen verbringen. (Quelle: Maurizio Gambarini)
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Ein gestrichener Rückflug sorgte bei der Autorin Ronja von Rönne nicht nur für Tränen. Sie kritisierte die Fluggesellschaften heftig.

"Nacht am Flughafen" könnte der Titel eines nächsten Buches der Erfolgsautorin Ronja von Rönne werden. Zumindest hat sie jetzt die Erfahrung dafür gemacht. Denn weil sie sich nicht mit den Vorschriften der Swiss International und der Lufthansa auskannte, wurde ihr Rückflug gestrichen. Auf Instagram empörte sie sich.

Eigentlich hätte die Autorin der Bestseller ("Wir kommen", "Ende in Sicht") von Zürich nach Berlin fliegen sollen. Allerdings war ihr Ticket storniert worden – ohne dass man die 31-Jährige offenbar in Kenntnis gesetzt hatte.

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Sogar beim Sicherheitscheck hätte man die Bordkarte, die sie bereits hatte, noch akzeptiert. Sie sei extra früh am Gate gewesen. "Dann wird meine Boarding-Gruppe aufgerufen. Mein Ticket piepst komisch", beschrieb sie den Beginn der Odyssee. "25 Stunden Schlaflosigkeit am Zürcher Flughafen und unzählige übernächtigte Panikattacken später kommt jetzt die Wut", begann sie ihren Beitrag auf Instagram.

"Fange hysterisch am Gate an, zu weinen"

"Fuck you", wetterte die Autorin auf Instagram gegen die Fluglinien. Sie hatte wohl zunächst Hin- und Rückflug zusammen gebucht, dann aber einen anderen Hinflug genommen. Die Vorschriften der Swiss und der Lufthansa sagen aber offenbar, dass bei einem nicht angetreten Hinflug der Rückflug automatisch verfällt. "Zu dem Zeitpunkt war ich eh schon durch, es war der letzte Flug nach Berlin". Sie habe dann gemacht, "was jeder vernünftige Mensch machen würde, und fange hysterisch am Gate an, zu weinen."

Man habe sie dann zum Transferdesk geschickt, dort sei sie auf eine nette und bestürzte Mitarbeitern gestoßen, die sie auf die Sitze im Abflugbereich verwiesen hätte. Sie habe ihr auch gesagt, dass sie am nächsten Morgen gleich den ersten Flug bekäme – umsonst. Dennoch kritisierte sie die Fluglinien. Zwar sei es wohl legal. "Aber was wenn der Fluggast nicht wie ich Anfang 30, sondern 91 ist? Schmeißt ihr die dann auch raus?", fragte sie.

Ob die Streichung wirklich rechtmäßig war, ist fraglich. Der Bundesgerichtshof entschied nämlich bereits 2010, dass eine oft genutzte Klausel von Airlines wie "Wenn Sie nicht alle Flight Coupons in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge nutzen, wird der Flugschein von uns nicht eingelöst und verliert seine Gültigkeit", gegen Treu und Glauben verstoße und unwirksam sei. (BGH Xa ZR 5/09 vom 29.4.2010)

Verwendete Quellen
  • instagram.com: Profil von @sudelheft
  • juris.bundesgereichtshof.de: Urteil XA ZRT 5/09 (abgerufen am 15.10.2023)
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