"Aus grobem Eigennutz" Starkoch Alfons Schuhbeck zu Haftstrafe verurteilt

Das Landgericht München I hat Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt.
Der ehemalige Starkoch und Gastronom Alfons Schuhbeck ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. In die Strafe eingerechnet wurde seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.
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Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Strafe von vier Jahren und sieben Monaten für den 76-Jährigen gefordert. Unter anderem ging es um vorsätzliche Insolvenzverschleppung, Betrug, Subventionsbetrug und vorsätzlichen Bankrott.
Das Firmenimperium, das er aufgebaut hatte, sei ihm "leider Gottes über den Kopf gewachsen", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er habe aber auch "aus grobem Eigennutz" gehandelt. Besonders verwerflich sei es, dass Schuhbeck die "beispiellose nationale Notlage in der Pandemie" ausgenutzt habe. Schuhbeck habe viel zu lange versucht, "das Lebenswerk und den Schein aufrechtzuerhalten".
In die Strafforderung eingerechnet ist auch schon die Strafe wegen Steuerhinterziehung, die Schuhbeck eigentlich derzeit im Gefängnis absitzen müsste. Bereits im Jahr 2022 hatte das Landgericht München I Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.
Schuhbecks Anwalt, Joachim Eckert, richtete in seinem Schlussplädoyer emotionale Worte an das Gericht. Sein Mandant habe sich vom "Liebling der Medien" zu einem "gebrochenen alten Mann" entwickelt. Obwohl er gerade unter Schmerzen leiden würde, habe er sich dem Verfahren gestellt. Außerdem habe er nie Geld für sich selbst beiseitegeschafft. Schuhbeck meldete sich kurz vor der Urteilsverkündung auch selbst zu Wort und entschuldigte sich. Mehr dazu lesen Sie hier.
Zahlreiche Gläubiger verloren viel Geld
Nach Überzeugung des Gerichts waren die von Schuhbeck geführten gastronomischen Betriebe bereits seit längerer Zeit pleite, dieser betrieb seine Geschäfte aber dennoch fort. Dadurch verloren zahlreiche Gläubiger viel Geld.
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Dem prominenten Koch sei es nicht gelungen, sich sein Scheitern als Geschäftsmann einzugestehen, sagte der Vorsitzende Richter Uwe Habereder. Der Insolvenzverwalter hatte in dem Prozess die Schulden der Schuhbeck-Unternehmen auf 27 Millionen Euro beziffert.
"Letztendlich sind Sie zu groß geworden", sagte Richter Uwe Habereder an den 76-Jährigen gerichtet. Schuhbeck habe seine "Firmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört". Und weiter: "Sie haben viel zu spät die Notbremse gezogen." Für ihn stehe fest, "dass Sie eine nationale Notlage – die Corona-Krise – ausgenutzt haben". Habereder nannte es aber auch überzeugend, dass Schuhbeck Verantwortung übernommen habe "für all das, was Sie da angerichtet haben". Vielleicht habe Schuhbeck damit "ein Stück weit auch einen Schlussstrich für sich gezogen".
Schuhbeck selbst richtete vor der Urteilsverkündung eigene Worte an das Gericht. Eigentlich, so sagte er, wollte er "immer positiv da sein für die Menschen" – doch letztendlich habe er das genaue Gegenteil erreicht. Dann bedankte er sich für das "faire Verfahren" und entschuldigt sich bei "allen, die durch mich Probleme erfahren haben." Er betonte: "Das wird mich für den Rest meines Lebens belasten und tut mir sehr leid."
Der frühere Koch des FC Bayern München und Gastgeber zahlreicher Prominenter war bereits im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Er hatte immer wieder Geld aus den Kassen von zwei Restaurants entnommen, ohne dies zu versteuern.
Der Vollzug der Haftstrafe ist allerdings derzeit ausgesetzt, weil Schuhbeck an Krebs erkrankt ist und außerhalb des Gefängnisses behandelt wird. Nach Angaben seiner Verteidiger ist Schuhbeck unheilbar erkrankt. Seine Haftbefreiung gilt zunächst bis September. Ob er noch einmal ins Gefängnis muss, ist unklar.
- Nachrichtenagenturen dpa, afp