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Marcus Prinz von Anhalt bleibt in U-Haft


Neuer Haftbefehlt erlassen
Marcus Prinz von Anhalt muss im Gefängnis bleiben

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2016Lesedauer: 1 Min.
Prinz Marcus von Anhalt.Vergrößern des BildesPrinz Marcus von Anhalt. (Quelle: imago/Eibner)
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Der wegen Steuerhinterziehung angeklagte Marcus Prinz von Anhalt muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Landgericht Augsburg hat am Dienstag einen neuen Haftbefehl gegen den 49-Jährigen erlassen. Als Beginn für die erneute Verhandlung des Falls sei der 17. Mai vorgesehen, teilte ein Justizsprecher mit.

Der Bundesgerichtshof hatte vor kurzem die Verurteilung des Bordellbesitzers zu vier Jahren Gefängnis durch das Augsburger Landgericht aufgehoben. Eine andere Strafkammer des Gerichts muss jetzt neu verhandeln. Das Gericht hatte Anhalt wegen Hinterziehung von mehr als 800.000 Euro verurteilt, weil er seine sechs Luxusautos von der Steuer abgesetzt hatte.

Könnte jederzeit flüchten

In dem neuen Prozess wird es allerdings nur um eine Überprüfung der Strafhöhe gehen, die der BGH moniert hatte. Das Gericht begründete nun die weitere Untersuchungshaft mit der immer noch hohen Straferwartung sowie mit zahlreichen Wohnungen im Ausland, weswegen der Angeklagte jederzeit flüchten könnte. Es sind mehr als zehn Verhandlungstage für den Prozess geplant.

Geboren wurde Prinz von Anhalt unter dem Namen Marcus Eberhardt, seinen adelig klingenden Namen hatte er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft. Im Sommer 2015 wurde er in Augsburg auch wegen Beleidigung eines Staatsanwalts zu einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt.

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