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Folterprozess um Reality-Star wird neu aufgerollt


Vom Partner zu Tode gequält
Folterprozess um Reality-Star wird neu aufgerollt

Von t-online, dpa, rix

10.11.2017Lesedauer: 1 Min.
Sarah wurde nur 32 Jahre alt.Vergrößern des BildesSarah wurde nur 32 Jahre alt. (Quelle: Facebook / Sarah Heinrich)
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Im Sommer 2016 wurde Sarah H. zu Tode gefoltert, im Frühling 2017 ihr Mörder zu fünf Jahren Haft verurteilt. Jetzt soll der Prozess um den Partner des "Schwer verliebt"-Stars neu verhandelt werden.

Im August vergangenen Jahres wurde die Leiche von Sarah H. gefunden. Zu diesem Zeitpunkt war die 32-Jährige bereits seit mehreren Wochen tot. Zwei Monate lang lag die Leiche im Haus ihres Mörders. Der Täter: ihr Lebensgefährte Axel G. Er hatte sie nackt an ein Bett gefesselt, sie mit einer Peitsche misshandelt und ihr so lange kein Essen und Trinken gegeben, bis sie schließlich starb.

Sieben Monate später hatte das Landgericht Neubrandenburg über das Urteil entschieden. Der Richter sprach Axel G. der Freiheitsberaubung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig und verurteilte ihn zu fünf Jahren Haft. In seinem letzten Wort erklärte er, es sei ein Fehler gewesen, damals nicht den Notarzt geholt zu haben.

Jetzt muss der Fall noch einmal verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob das im März gefällte Urteil gegen den 52 Jahre alten Lebensgefährten auf und ordnete eine Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichtes Neubrandenburg an. Der Gesundheitszustand des Verurteilten sollte stärker berücksichtigt werden. Axel G. bleibe aber in Haft.

Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, hatte Revision eingelegt. Nach seiner Ansicht war die Tat dem Lebensgefährten nicht nachzuweisen. Dieser hatte sich "vom BND und Dorfbewohnern verfolgt gefühlt" und geweigert, sich von einer Psychiaterin begutachten zu lassen.

Sarah war durch ihre Teilnahme in der Sat.1-Kuppelshow "Schwer verliebt" 2011 bekannt geworden.

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