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Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler


Verdacht der fahrlässigen Tötung
Flutkatastrophe: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat

Von afp
Aktualisiert am 06.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Flutkatastrophe im Ahrtal: Bei dem Hochwasser sind allein in Rheinland-Pfalz mindestens 141 Menschen ums Leben gekommen.Vergrößern des BildesFlutkatastrophe im Ahrtal: Bei dem Hochwasser sind allein in Rheinland-Pfalz mindestens 141 Menschen ums Leben gekommen. (Quelle: Bonnfilm/imago-images-bilder)
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Nach der Flutkatastrophe vor gut drei Wochen hat die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen den Landrat von Ahrweiler aufgenommen. Es bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wegen der Flutkatastrophe vor rund drei Wochen aufgenommen. Gegen ihn bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen, teilten die Behörde und das rheinland-pfälzische Landeskriminalamt am Freitag mit. Zudem werde gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs ermittelt.

Pföhler hatte den Angaben zufolge nach den Regeln des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung inne und daher die alleinige Entscheidungsgewalt. Das Mitglied des Krisenstabs hatte die Einsatzleitung den Erkenntnissen zufolge zumindest zeitweise übernommen. Die Gesetzeslage weise die Verantwortung "sehr eindeutig" der kommunalen Ebene zu, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse dazu.

Der Landrat zeigte sich laut Kruse kooperativ, teilte jedoch mit, dass er die Einsatzleitung delegiert habe. Er habe sich zudem in der relevanten Zeit weit überwiegend nicht in Kreisverwaltung aufgehalten. "Er sieht daher bei sich keine strafrechtliche Verantwortung für mögliche Einsatzfehler", sagte Kruse.

Warnung war eventuell früher möglich

Generell hätten sich Hinweise darauf ergeben, nach denen die noch nicht von der Flutwelle betroffenen Bewohner des Ahrtals am 14. Juli spätestens um 20.30 Uhr hätten gewarnt und in Sicherheit gebracht werden müssen. Dies könnte laut Anfangsverdacht nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder erst verspätet geschehen sein. So soll das Hochwasser der Ahr schon um 17.00 Uhr die Gemeinde Schuld erreicht haben, die Stadt Sinzig hingegen erst gegen 02.30 Uhr, dazwischen hätten rund neun Stunden gelegen.

Ein Unterlassen könnte für einen Teil der Todesfälle und Verletzten mitursächlich gewesen sein. Eine Auswertung habe ergeben, dass die getöteten Menschen überwiegend ahrabwärts schwerpunktmäßig in Bad Neuenahr-Ahrweiler gestorben seien. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz mitgeteilt, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen.

Überprüfung brauchen wohl Zeit

Die Behörden hätten versucht, die Ereignisse vom 14. und 15. Juli vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn das nicht vollständig möglich gewesen sei, hätten sich genug Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht ergeben.

Die Ermittlungen begannen am Mittwoch. Am Freitag wurden unter anderem Unterlagen und Daten des Krisenstabs des Landkreises Ahrweiler sowie die Handys der beiden Verdächtigen beschlagnahmt. Diese müssen noch ausgewertet werden.

Das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft wiesen darauf hin, dass die Ermittlungen Zeit bräuchten. "Mit schnellen Ergebnissen ist nicht zu rechnen", sagte Kruse. Ihm sei bewusst, dass das für die Betroffene, die auf Aufklärung warteten, "schlimm" sei. Er bat weiterhin um Hinweise aus der Bevölkerung.

Extreme Starkregenfälle hatten vor drei Wochen verheerende Überschwemmungen an Flüssen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet.

In Rheinland-Pfalz kamen mindestens 142 Menschen ums Leben. 16 weitere werden noch immer vermisst. Die Einsatzleitung zählte insgesamt 766 Verletzte. In Nordrhein-Westfalen gab es 47 Tote.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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