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Saisonstart verschieben: Wegen Corona auf Auto- und Motorradausflüge verzichten


Saisonstart verschieben
Wegen Corona auf Auto- und Motorradausflüge verzichten

Von dpa
03.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Es wäre so schön, aber die Ostertour ins Grüne fällt angesichts der herrschenen Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen aktuell besser aus.Vergrößern des BildesEs wäre so schön, aber die Ostertour ins Grüne fällt angesichts der herrschenen Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen aktuell besser aus. (Quelle: Armin Weigel/dpa/dpa-tmn./dpa)
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München (dpa/tmn) - Im Frühling drängt es besonders Cabrio-Fans, Motorradfahrer oder Oldie-Freunde auf die ersten Touren und Ausflüge des Jahres. Doch dieses Jahr ist im Schatten der Corona-Pandemie alles anders. In manchen Bundesländern sind solche Freizeitfahrten aktuell verboten, informiert der ADAC. Das soll helfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Selbst dort, wo sie theoretisch noch möglich sind, rät der Autoclub generell von Ausflügen ins Grüne und Spritztouren ab. Vielmehr seien jetzt jegliche Fahrten auf das Notwendigste zu beschränken. Und das gelte auch für Fahrten mit dem normalen Alltagsfahrzeug.

Beispielsweise könnten etwa Motorradfahrer den gebotenen Sicherheitsabstand nicht mehr einhalten, wenn sie bekannte Strecken fahren und an dortigen Treffpunkten rasten.

Länder wie Bayern oder Berlin mit Ausgangsbeschränkungen haben solche reinen Vergnügungstouren untersagt. In Bundesländern, in denen nur ein Kontaktverbot gilt, seien sie noch erlaubt. Der Club plädiert aber trotz Frühlingswetter und mancherorts noch erlaubter Fahrten dafür, die kommenden Tage und Wochen grundsätzlich zuhause zu bleiben. Alternative: Spaziergänge und Sport mit den erlaubten Personen und mit Sicherheitsabstand in der näheren Umgebung.

Strenge Ausgangsbeschränkungen gelten aktuell in Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und im Saarland. Wer hier die Wohnung verlassen will, braucht einen wichtigen Grund, der bei Kontrollen glaubhaft gemachte werden müsse, so der ADAC. In anderen Ländern gilt nur ein Kontaktverbot. Ein wichtiger Grund zum Verlassen der Wohnung sei nicht erforderlich.

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