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Regeln im Straßenverkehr: Für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze


Regeln im Straßenverkehr
Für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze

Von dpa
30.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Alkoholisiert E-Scooter fahren? Lieber nicht.Vergrößern des BildesAlkoholisiert E-Scooter fahren? Lieber nicht. Denn auf den lustigen Gefährten gelten die gleichen Regeln wie auf dem Fahrrad. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Stuttgart (dpa/tmn) - Bei der Nutzung eines E-Scooters gilt wie am Steuer eines Autos eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Für Pkw-Führerscheinneulinge in der Probezeit liegt diese sogar bei 0 Promille. Darauf weist die Expertenorganisation Dekra hin.

E-Scooter versprechen Spaß und bringen den Fahrer schnell und bequem ans Ziel. Oft sind diese sich allerdings nicht über die Straßennutzungsregeln im Klaren. Sie entsprechen denen für Radfahrer: Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden, es sei denn es ist ausdrücklich erlaubt. Falls es einen Fahrradweg oder Schutzstreifen gibt, muss dieser benutzt werden.

Alkoholeinfluss und falsche Straßennutzung sind laut Dekra die zwei häufigsten Fehlverhalten von E-Scooter-Fahrern. 2020 standen 18 Prozent aller von der Polizei aufgedeckten Fehlverhalten im Zusammenhang mit Alkohol, 16 Prozent mit einer falschen Benutzung der Fahrbahn.

Die Nutzung eines E-Scooters im Straßenverkehr ist ab 14 Jahren erlaubt. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.

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