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Änderungen für Autofahrer: Das wird 2017 anders


Neue Gesetze, höhere Gebühren
Das ändert sich 2017 für Verkehrsteilnehmer

Von t-online
Aktualisiert am 01.01.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Handy-Benutzung am Steuer wird 2017 teurer.Vergrößern des BildesDie Handy-Benutzung am Steuer wird 2017 teurer. (Quelle: Mobil in Deutschland)
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Das Jahr 2017 hält wieder einige Neuheiten für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer bereit. Das Auto-Portal von t-online.de und der Auto Club Europa verraten Ihnen, auf welche Neuerungen Sie nun achten müssen.

+++ Hauptuntersuchung: Gebühren steigen +++

Es wird vor allem teurer in diesem Jahr. Zum Beispiel steigen die Gebühren für die Hauptuntersuchung.

+++ Führerschein wird teurer +++

Teurer wird auch der Führerschein. Die theoretische Prüfung soll statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden 10,60 Euro fällig. Für die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung sollen 91,50 Euro berechnet werden. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

+++ Geldbußen bei Handynutzung im Auto werden höher +++

Auch bei den Bußgeldern stehen Änderungen ins Haus: So soll die verbotene Handy-Nutzung teurer und der Bußgeld-Katalog um Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen erweitert werden. Das Schreiben von Kurznachrichten soll ebenso aufgenommen werden.

+++ Benzinpreise werden wohl steigen +++

Auch an der Tankstelle muss tiefer in den Geldbeutel gegriffen werden: Nachdem die großen Ölstaaten sich darauf geeinigt haben, die Fördermenge zu reduzieren, geht die Zeit des billigen Öls wohl zu Ende.

+++ Ampelzeichen für Radfahrer +++

Mit dem Auslaufen der Übergangsregelung zum 31.12.2016 haben sich die Vorschriften für Radfahrer an Ampeln geändert. Bisher galten die Fußgängerampeln, wenn keine besonderen Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden waren. Künftig gilt nach § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: "Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten!" Auf gekennzeichneten Radwegen gelten die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr.

+++ Rollstühle sichern +++

Ab dem 1. Febrauer wird der Bußgeldkatalog erweitert. Werden ein vorgeschriebenes Rollstuhl-Rückhaltesystem oder ein Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem während der Fahrt nicht angelegt, droht eine Verwarnung in Höhe von 30 Euro.

+++ Lang-Lkw fahren weiter +++

Bis Ende 2016 noch Feldversuch, seit 1. Januar regulär auf deutschen Straßen: Nach Ankündigungen von Bundesverkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 Lang-Lkw weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein.

+++ Euro 4 für Motorräder +++

Neue Motorräder und Kleinkrafträder können seit Jahreswechsel nur noch dann für den Verkehr zugelassen werden, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro 4 entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte.

Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

+++ Leistungslimit für Quads entfällt +++

Mit dem 1. Januar 2017 ist die EU-Verordnung 168/2013/EG zur "Genehmigung und Marktüberwachung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen" auch für Quads und ATVs in Kraft getreten. Statt der bisherigen 15-kW-Grenze gilt nun ein Geschwindigkeitslimit von 90 km/h. Absehbar ist, dass damit Leistung und Drehmoment von Quads deutlich ansteigen werden.

+++ Neue Vorschriften für Klimaanlagen +++

Seit 1. Januar 2017 dürfen Klimaanlagen in sämtlichen Fahrzeugen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (Global Warming Potential, GWP) über 150 befüllt werden. Dazu zählt auch das bisher eingesetzte Kältemittel R134a. Ausgenommen sind Fahrzeuge, deren Typgenehmigung vor dem 1.1.2011 erteilt wurde.

Fahrzeuge mit einer Einzelgenehmigung, die ab dem 1. Januar 2017 erstmals in den Verkehr gebracht werden sollen, bekommen keine Zulassung mehr, wenn deren Klimaanlagen mit einem fluorierten Treibhausgas mit einem GWP-Wert über 150 befüllt sind.

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