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Bußgeldkatalog: Alle Infos zum Fahreignungsregister ab 1. Mai 2014


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Das sind die neuen Regeln

Von t-online
Aktualisiert am 01.05.2014Lesedauer: 2 Min.
Zum 1. Mai ändert sich vieles in Sachen Bußgeldkatalog
Zum 1. Mai ändert sich vieles in Sachen Bußgeldkatalog (Quelle: T-Online-bilder)
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Ab sofort gilt das neue Flensburger Punktesystem. Das "Fahreignungsregister" bringt viele Veränderungen mit sich - und nahezu jeder Verkehrsteilnehmer ist betroffen. T-Online.de verschafft Ihnen einen Überblick über die Neuerungen.

Führerschein: So funktioniert das neue Punktesystem

Wichtigste Änderung: der Führerschein ist jetzt schon bei acht Punkten und nicht wie bisher bei 18 Punkten weg. Was mit Ihren bisherigen Punkten passiert und wie sie umgerechnet werden, erfahren Sie hier: Das passiert mit den alten Punkten.

Bußgelder: Welche Vergehen wie teuer sind

Mit dem neuen Bußgeldkatalog sollen Vergehen und verkehrsgefährdende Verstöße stärker geahndet werden. Gleichzeitig werden Verstöße, die nicht unmittelbar die Sicherheit im Straßenverkehr betreffen, weniger streng geahndet. Beispielsweise entfallen in Zukunft Punkte für bestimmte Ordnungswidrigkeiten. Welche Vergehen mit welcher Geldbuße oder Anzahl von Punkten belegt werden, erfahren Sie im neuen Bußgeldkatalog.

Bußgelder statt Punkte

Einige Vergehen werden künftig nicht mehr mit Punkten bestraft. Stattdessen werden die Bußgelder erhöht. Um welche Verstöße es sich handelt, erfahren Sie hier.

Feste Tilgungsfristen

Jeder Verstoß verjährt ab sofort für sich. Die so genannte "Tilgungshemmung" entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb von 5 Jahren. Auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.

Nur noch 3 Punktekategorien

Ab dem 1. Mai gibt es für einen "schweren Verstoß" einen Punkt, für einen "besonders schweren Verstoß" oder für Straftaten ohne Entzug des Führerscheins zwei Punkte. Ist das Vergehen so gravierend, dass der Führerschein sofort eingezogen wird, sind drei Punkte fällig.

Punkteabfrage in Flensburg

Wer wissen will, wie viele Punkte er aktuell hat: Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann man eine kostenlose Auskunft über sein Punktkonto erhalten. Dazu druckt man den Antrag auf der Webseite des KBA (www.kba.de) aus und schickt ihn aufgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder einer beglaubigten Unterschrift an die Flensburger Behörde. Alternativ kann man über die Online-Funktion des neuen Personalausweises die Auskunft im Internet beantragen.

Die ersten Punkte wurden 1974 übrigens aus einem traurigen Grund eingeführt. Mehr als 21.000 Verkehrstote hatte es damals in einem Jahr gegeben. Das Ziel sei gewesen, den Straßenverkehr sicherer zu machen. Nun sind es weniger als 4000 Tote.

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Auf diesen Autobahnen wird es in den Osterferien voll
  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk
BußgeldkatalogFührerschein

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