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Fußgängerüberweg: Wer hat hier keinen Vorrang?
Für Fußgänger müssen andere Verkehrsteilnehmer am Zebrastreifen anhalten. Was aber gilt beispielsweise für Radfahrer? Zu dieser Frage kursiert ein weit verbreiteter Irrtum.
Am Zebrastreifen haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang beim Überqueren der Straße. Das gilt auch für Radfahrer – allerdings nur, wenn sie vorher absteigen und ihr Rad über den Übergang schieben.
So gelten sie rechtlich als Fußgänger, erklärt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD). Anhalten müssen Autos gegebenenfalls auch für Krankenfahrstühle, die etwa von Senioren als Elektromobil genutzt werden.
Fahrradfahrer riskieren ein Bußgeld von zehn Euro
Über den Zebrastreifen zu radeln, sei zwar nicht verboten, erläutert sich ein Sprecher. Nur haben Radler dann keinen Vorrang mehr. Sie müssen so die Straße queren, als sei kein Zebrastreifen vorhanden, und auch Fußgängern, Krankenfahrstuhl- und Rollstuhlfahrern Vorrang geben.
Sie riskieren dabei zudem ein Bußgeld von zehn Euro, sollte ein Autofahrer wegen ihnen bremsen oder anhalten müssen.
Wichtig für Autofahrer: Abbremsen vor dem Zebrastreifen
Autofahrern droht ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einen Punkt in Flensburg, wenn sie einen Zebrastreifen überfahren, obwohl ein Fußgänger diesen überqueren möchte. Das gilt auch für Fahrer, die hier überholen. Wenn sich Autofahrer dem Fußgängerübergang zu schnell nähern und diese überfahren, ohne für einen wartenden Fußgänger passieren zu lassen, erhöht sich die Strafe auf 100 Euro sowie einem Punkt. Bei Gefährdung und Sachbeschädigung erhöht sich die Buße auf bis zu 120 Euro. Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen, die etwa Senioren als Elektromobil nutzen, haben am Zebrastreifen absoluten Vorrang.
Info
Auch wenn der Fußgänger seine Intention, den Zebrastreifen zu überqueren, nicht deutlich genug anzeige, muss der Autofahrer halten. Andernfalls können das Bußgeld sowie der Punkt in Flensburg auferlegt werden.
Autofahrer sollten zusätzlich beachten, dass sie laut Straßenverkehrsordnung beim Parken und Halten mindestens fünf Meter vom Zebrastreifen stehen bleiben müssen. Auch das Stoppen direkt auf dem Fußgängerüberweg ist untersagt.