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BGH prüft Dashcams als Beweismittel


"Big Brother" im Auto
BGH prüft Dashcams als Beweismittel

Von dpa
09.04.2018Lesedauer: 3 Min.
Eine Dashcam, befestigt an einer Windschutzschreibe: Die kleine Kamera filmt den Straßenverkehr aus dem Auto.Vergrößern des BildesEine Dashcam, befestigt an einer Windschutzschreibe: Die kleine Kamera filmt den Straßenverkehr aus dem Auto. (Quelle: Wolfgang Kumm/dpa-bilder)
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Minikameras im Auto können bei Unfällen eindeutige Beweise liefern. Ihr Einsatz vor Gericht ist jedoch umstritten. Erstmals prüft nun der BGH, ob die Aufnahmen verwendet werden dürfen.

Kleiner Unfall mit großer Wirkung: Zwei Autos touchieren sich beim Abbiegen. Die Schuldfrage ist unklar. Der Gutachter hält beide Versionen für plausibel, die Zeugin kann sich nicht genau erinnern. Einer der Fahrer hat eine Minikamera im Auto. Die hat das Geschehen aufgezeichnet. Klarer Fall also? Von wegen. Das Amtsgericht Magdeburg schaut sich die Aufnahmen aus der Dashcam gar nicht an. Nach Meinung der Richter können sie nicht als Beweis herangezogen werden, weil ihre Aufzeichnung gegen den Datenschutz verstoßen hat.

Dashcams: Eine Grundsatzentscheidung wird erwartet

Das Landgericht sieht das genauso. Dagegen hat der Dashcam-Nutzer Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eingelegt. Nun prüft das höchste deutsche Zivilgericht den Fall. Es befasst sich damit erstmals mit der Verwertbarkeit solcher Aufnahmen als Beweismittel in Unfallprozessen (Aktenzeichen: VI ZR 233/17). Verkehrsexperten, Juristen, Versicherer und Polizisten blicken gespannt nach Karlsruhe. Wann der BGH urteilt, ist noch offen. Erwartet wird jedenfalls eine Grundsatzentscheidung.

Bislang ist die Rechtslage diffus. Die kleinen Videokameras am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe sind nicht verboten. "Das permanente Filmen anderer Verkehrsteilnehmer während der Fahrt ist aber nicht erlaubt. Das verstößt gegen den Datenschutz", erläutert Verkehrsrechtspezialist Andreas Krämer vom Deutschen Anwaltverein (DAV).

Etwa acht Prozent der Deutschen haben eine Dashcam

Wer es dennoch tut, riskiert ein Bußgeld oder gar ein Filmverbot – so wie ein als "Knöllchen-Horst" bekannt gewordener Frührentner aus dem Harz, der mit Dashcams Jagd auf angebliche Verkehrssünder gemacht und in den vergangenen Jahren Zehntausende angezeigt hatte.

Die Minikameras sind besonders in Russland verbreitet und weltweit groß rausgekommen, als Dashcam-Bilder russischer Autofahrer 2013 zufällig einen niedergehenden Meteoriten einfingen. Dashcams (übersetzt etwa: Armaturenbrett-Kamera) werden auch in Deutschland immer beliebter: Einer Umfrage des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge haben sie schon acht Prozent von 1.000 befragten Autofahrern. Weitere 13 Prozent wollen diese in Zukunft auf jeden Fall nutzen, 25 Prozent können es sich vorstellen. Zwei Drittel sind der Ansicht, dass sie zur Verkehrssicherheit beitragen.

Dashcams könnten bei der Aufklärung von Unfällen helfen

Über letzteres lässt sich nur spekulieren, so Uwe Cremerius, Leiter der Kommission Kraftfahrt Schaden im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Aber: "Dashcams helfen jedenfalls bei der Aufklärung von Unfällen." In der Hinsicht sieht sein Verband – wie die Polizei – eher Chancen als Risiken durch die Minikameras.

Zumal es häufig Fälle wie nun vor dem BGH gibt: "Da steht Aussage gegen Aussage. Das lässt sich oft nie aufklären", bedauert der Versicherungsexperte. Höchst unbefriedigend nicht zuletzt für den schuldlosen Fahrer, der dann keinen vollen Schadenersatz bekommt. Videoaufnahmen könnten Schadensregulierungen sowie Verfahren beschleunigen und teure Gutachten überflüssig machen.

Einige Gerichte haben bei schweren Verstößen bereits solche Aufnahmen als Beweis zugelassen, darunter das Oberlandesgericht Stuttgart. Andere halten es wie die Magdeburger Richter: Sie verzichten auf die unter Verstoß gegen den Datenschutz zustande gekommenen Filme.

Weil eine gesetzliche Regelung zu Dashcams aussteht, hoffen nun alle, dass der BGH eine Richtung vorgibt. Mit "anlassbezogenen" Aufnahmen – bei schweren Verstößen oder einem drohenden Unfall – könnte auch der Verkehrsgerichtstag leben. "Damit wäre das Interesse an der Unfallaufklärung sichergestellt und auch des Datenschutzes, weil die Aufnahmen nicht permanent abgespeichert werden", so Verkehrsrechtler Krämer. Ausuferndes Filmen anderer Autofahrer müsse aber verboten bleiben: "Das wäre 'Big Brother' – das können wir als Rechtsstaat nicht wollen", betont auch DAV-Juristin Daniela Mielchen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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