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Was Fußballfans bei Autokorsos und Spiegelsocken beachten sollten


Passagiere auf der Motorhaube und Alkohol
Was Fußballfans bei Autokorsos und Spiegelsocken beachten sollten

Von afp
Aktualisiert am 19.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Fans feiern auf dem Kurfürstendamm in BerlinVergrößern des BildesAutokorso: Auch im Fanjubel müssen sich Autofahrer an die Straßenverkehrsordnung halten. (Quelle: Martin Müller/imago-images-bilder)
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Große Fußballturniere ohne Autokorsos und Hupkonzerte sind inzwischen fast undenkbar. Auch während der Weltmeisterschaft in Russland werden sie wieder zum Straßenbild gehören. Was ist dabei alles im Straßenverkehr erlaubt?

Die Polizei lässt die feiernden Fans in der Regel gewähren, aber diese sollten im eigenen Interesse Übermut vermeiden und gewisse Grundregeln einhalten. Fragen und Antworten:

Sin Autokorsos überhaupt erlaubt?

Streng genommen nicht. Der Straßenverkehrsordnung zufolge sind unnötiger Lärm und unnützes Hin- und Herfahren beim Benutzen eines Kraftfahrzeugs zu unterlassen. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern geahndet werden. Erfahrungsgemäß drückt die Polizei während einer WM ein Auge zu, solange die Sache nicht aus dem Ruder läuft oder es zu unzumutbaren oder gefährlichen Zwischenfällen kommt.

Bei Alkohol- oder Drogenfahrten werden die Beamten rigoros einschreiten. Auch wenn Fans anfangen sollten, während der Fahrt auf Motorhauben oder Autodächer zu klettern, ist die Grenze erreicht.

Was sollten Fans in jedem Fall beachten?

Auch wenn die Polizei normalerweise tolerant ist, müssen die allgemeinen Verkehrs- und Sicherheitsregeln unbedingt eingehalten werden. Rote Ampeln sollten auch in der größten Siegestrunkenheit beachtet werden. Und der ADAC rät dringend dazu, das Thema Anschnallen nicht auf die leichte Schulter zu nehmen: Von der Gurtpflicht befreit sind Fahrer und Beifahrer nur bei Schrittgeschwindigkeit. Die ist aber schnell erreicht. Darüber wird es außerdem gefährlich.

Derartige Fragen sind nicht zuletzt für Versicherungen von Bedeutung. Kommt es bei einem Autokorso zu einem Unfall mit Verletzten, ist das zwar generell ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Liegt allerdings ein Mitverschulden vor, etwa weil die Beteiligten nicht angeschnallt waren, kann das auch zu Mithaftung führen.

Sind Fanaccessoires am Auto gestattet?

Nationalflaggen und ähnlicher Fanschmuck sind generell erlaubt – zumindest so lange sie die eigene Sicht nicht behindern oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden. So ist es etwa untersagt, großformatige Fahnen an langen Stangen aus dem Fenster zu halten.

Handelsübliche Accessoires wie die beliebten Fähnchen sind in der Regel aber kein Problem. Sie dürfen sich aber nicht plötzlich lösen und anderen Fahrzeugen auf die Windschutzscheibe fliegen. Vor Fahrten auf Landstraßen oder Autobahnen sollten die Fähnchen abgenommen werden, weil bei mehr als 50 Stundenkilometern die Halterungen abreißen könnten, rät der ADAC.

Worauf ist bei den beliebten Spiegelsocken zu achten?

Sie sind dem ADAC zufolge nur erlaubt, wenn die Blinker nicht – wie bei vielen modernen Autos - im Seitenspiegel integriert sind. Verstöße dagegen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei einem Test unter anderem des Auto Club Europa vor zwei Jahren brachten Spiegelsocken beim Testwagen sogar die Fahrassistenzsysteme zum Absturz, weil die Sensoren im Spiegel verbaut waren. Auch von der sogenannten Heckscheibenwischerhand rieten die Experten damals ab, weil diese schon bei Stadtgeschwindigkeit abreiße.

Verwendete Quellen
  • afp
  • ADAC
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