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Gesetz der Straße: Lautes Auto keine Entschuldigung für Martinshorn-Überhören


Gesetz der Straße
Lautes Auto keine Entschuldigung für Martinshorn-Überhören

Von dpa
31.07.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz.Vergrößern des BildesEin Rettungswagen mit Blaulicht und Signalhorn im Einsatz. (Quelle: picture alliance / dpa./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Autofahrer müssen immer ihrer Pflicht nachkommen, für Einsatzfahrzeuge mit eingeschaltetem Martinshorn Platz machen. Ein zu lautes eigenes Auto kann dabei nicht als Ausrede gelten. Das zeigt ein Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 11/20), auf das der ADAC hinweist.

In dem Fall ging es um einen Autofahrer, der ein sich von hinten näherndes Einsatzfahrzeug mit aktiviertem Martinshorn nicht sofort vorbeigelassen hatte. Für sein Fehlverhalten kassierte der Mann ein Bußgeld, das er nicht zahlen wollte. Durch sehr laute Eigengeräusche seines Fahrzeuges habe er die Sirene nicht gehört und daher zu spät reagiert, lautete sein Argument.

Die Sache ging vor Gericht - und das entschied zugunsten der Behörde. Der Autofahrer musste also zahlen. Auch wer ein Auto fährt, das bekanntermaßen sehr laut ist, müsse seinen Pflichten nachkommen,entschiedendie Richter. Und in Kenntnis der Lautstärke sei dann ein besonders aufmerksames Beobachten der Lage nötig, um das nur eingeschränkte Wahrnehmen von Geräuschen ausgleichen zu können.

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