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Führerschein: Diese Änderungen sind geplant


Wohnmobilfahrer aufgepasst
Diese Änderungen sind beim Führerschein geplant


Aktualisiert am 17.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Fahrerlaubnis: Die EU plant eine Reform – was Besitzern des Führerscheins der Klasse B zugute kommen könnte.Vergrößern des Bildes
Fahrerlaubnis: Die EU plant eine Reform – was Besitzern des Führerscheins der Klasse B zugute kommen könnte. (Quelle: Silas Stein/imago-images-bilder)

Fahren mit 16 statt mit 17, Theorie am PC und eine wichtige Änderung für Wohnmobilfahrer: die geplanten Neuerungen beim Führerschein.

Die Ansprüche an die Fahrausbildung verändern sich – und auch die Ansprüche an die Fahrerlaubnis: Digitale Theoriestunden und eine Theorieprüfung am Computer haben die Papierbögen abgelöst, Autos werden vernetzter, haben immer mehr Assistenzsysteme und fahren immer häufiger elektrisch oder mit Automatik.

Also muss auch bei der Fahrausbildung und bei den Fahrerlaubnissen nachjustiert werden. Das haben Ampelkoalition, Bundesregierung und EU vor:

Camper mit mehr als 3,5 Tonnen mit Führerscheinklasse B

Wer nach 1999 einen Führerschein der Klasse B gemacht hat und gern mit dem Wohnmobil unterwegs ist, stößt häufig an eine Gewichtsgrenze: 3,5 Tonnen Gewicht sind erlaubt, viele Reisemobile liegen aber knapp darüber – spätestens, wenn es an die Beladung geht.

Die EU aktualisiert derzeit ihre Führerscheinrichtlinie – und das könnte Erleichterung bringen. Der Autoclub ACE und zahlreiche andere Akteure sprechen sich dafür aus, das Maximalgewicht auf 4,25 Tonnen zu erhöhen – auch mit Verweis auf E-Fahrzeuge, deren Gewicht durch die Akkus schon mehrere Hundert Kilo höher liegt. Ende 2022 soll die Kommission final über die Richtlinie abstimmen.

Digitale Fahrschule

In den Hochphasen der Pandemie konnten Fahrschulen ihren Theorieunterricht auch digital anbieten. Das war allerdings immer nur eine Ausnahme. Der Bundesrat hat im Februar 2022 der dauerhaften Ausweitung der Möglichkeit für Digitalunterricht zugestimmt, nun entscheidet die Bundesregierung, ob das umgesetzt wird.

Während der ACE dies als Bereicherung sieht, insbesondere für Fahrschüler im ländlichen Raum, wo die Wege zur nächsten Fahrschule länger sein können, warnt die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVD): Eine rein digitale Theorieschulung könnte dazu führen, dass Gefahrensituationen schlechter vermittelt werden können und die Verkehrssicherheit eher sinkt als steigt.

Die BVD befürchtet auch, dass wichtige soziale Lernprozesse in die praktische Ausbildung verschoben werden müssten – was zu mehr Praxisstunden und steigenden Kosten für den Führerschein führt.

Das hat sich bereits geändert
Zum Jahreswechsel 2021 wurde die reguläre Prüfungsdauer um zehn Minuten verlängert, die Aufgaben wurden erweitert und ein digitales Prüfprotokoll eingeführt, mit dem der Prüfer das Fahrverhalten des Schülers dokumentiert. Im Anschluss wird ein fünfminütiges Rückmeldungsgespräch geführt.

Seit April 2021 kann die praktische Prüfung für die Führerscheinklasse B auch mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden. Grundvoraussetzung ist eine schriftliche Bescheinigung der Fahrschule, dass der Prüfling mindestens zehn Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug absolviert hat und die manuelle Gangschaltung sicher beherrscht. Hinzu kommt eine mindestens 15-minütige Testfahrt.

Seit dem 1. Juni 2022 ist auch die Nutzung von modernen Assistenzsystemen wie adaptiven Tempomaten in der Prüfung vorgesehen, um Fahranfänger auf die Vielzahl von Funktionen in modernen Autos vorzubereiten.

Begleitetes Fahren ab 16

Vor 18 Jahren, also 2004, wurde das Konzept des begleiteten Fahrens erstmals in Niedersachsen eingeführt und später auf alle Bundesländer ausgerollt:

Fahranfänger dürfen laut diesem Modell schon mit 17 in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson hinterm Steuer sitzen. Laut ADAC und einer Studie des Bundesamts für Straßenwesen sinkt dadurch das Unfallrisiko von Fahranfängern. Die Koalition will das Alter sogar auf 16 Jahre senken. Haken: Das muss die EU entscheiden. Laut der geltenden Richtlinie können EU-Staaten das Mindestalter beim Pkw-Führerschein nicht niedriger als auf 17 Jahre setzen. Es braucht also zuerst einen Antrag bei der EU-Kommission.

Verwendete Quellen
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