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Scheckheftgepflegtes Auto: Was Käufer beachten sollten


Scheckheftgepflegtes Auto
Was Käufer von Gebrauchtwagen beachten sollten

ls (CF)

29.08.2011Lesedauer: 2 Min.
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Scheckheftgepflegtes Auto: Käufer sollten dennoch wachsam seinVergrößern des Bildes
Scheckheftgepflegtes Auto: Käufer sollten dennoch wachsam sein (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Ein scheckheftgepflegter Gebrauchtwagen suggeriert dem Käufer, dass sämtliche erforderlichen Inspektionen am Fahrzeug durchgeführt sowie entsprechende Einträge im Wartungsbuch vorgenommen wurden. Eine Garantie stellt das Scheckheft wohlgemerkt nicht dar.

Lückenloser Nachweis erforderlich

Den Zusatz „scheckheftgepflegt“ lesen Sie bei Gebrauchtwagen-Anzeigen im Internet oder der Tageszeitung sehr häufig. Die konkrete Bedeutung scheint dabei für viele Autoverkäufer sehr dehnbar zu sein: Für einige ist ein Wagen bereits dann scheckheftgepflegt, wenn bereits ein einziger Eintrag im Wartungsbuch verzeichnet ist.

Dies entspricht natürlich nicht den Tatsachen: Ein Wagen ist erst dann scheckheftgepflegt, wenn sämtliche herstellerseitig empfohlenen Wartungen bis zum Verkaufszeitpunkt ordnungsgemäß durchgeführt und bestätigt wurden.

Mittlerweile wurden diese Vorgaben auch richterlich bestätigt, so dass Sie bei Nennung dieses Zusatzes auch auf eine lückenlose Darlegung der durchgeführten Arbeiten bestehen dürfen.

Scheckheft überprüfen

Selbst wenn ein scheinbar prall gefülltes Scheckheft vorhanden ist, sollten Sie dieses eines genauen Blickes würdigen: Wann und wo wurden die Arbeiten durchgeführt? Wurden die Einträge mit Stempel und Unterschrift bestätigt? Etwaige Ungereimtheiten sind mit dem Verkäufer rechtzeitig zu besprechen. (Gebrauchtwagenkauf: Prüfen Sie alle Eintragungen)

Beachten Sie auch, dass das Scheckheft lediglich eine Zusatzinformation im Rahmen eines Gebrauchtwagenkaufs darstellt. Wohlgemerkt handelt es sich hierbei um keine rechtsverbindliche Garantie. Hat der Verkäufer jedoch bewusst falsche Angaben gemacht, könnten Sie im Nachgang – im Extremfall – vom Kaufvertrag zurücktreten und die Transaktion rückabwickeln.

Scheckheftgepflegt: Seien Sie nicht blauäugig

Auch müssen Sie verstehen, dass ein scheinbar lückenlos geführtes Scheckheft keinesfalls vor Betrugsklassikern wie der Kilometerstandmanipulation schützt: Solange das Fahrzeug nicht elektronisch scheckheftgepflegt wurde, lassen sich die Einträge bei Bedarf relativ einfach fälschen. (Zurückgedrehter Tacho: Manipulation erkennen)

Idealerweise präsentiert der Verkäufer daher passend zum Scheckheft auch die entsprechenden Rechnungen oder sonstige Dokumente der Werkstatt, die die jeweiligen Inspektionen durchgeführt hat.

Gleichzeitig werfen Sie einen Blick auf die so genannten „Wartungsbegleitkarten“, die im Motorraum oder auf der Türsäule der Fahrerseite befestigt sind. Auf diesen erkennen Sie, wann Bremsflüssigkeit und Öl nachgefüllt wurden.

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