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Nancy Faeser erntet Kritik wegen Digitalisierungsvorschlägen


Behördenzugang online
Faeser erntet Kritik wegen Digitalisierungsvorschlägen

Von dpa, sha

Aktualisiert am 30.01.2023Lesedauer: 3 Min.
Nancy FaeserVergrößern des BildesBundesinnenministerin Nancy Faeser: Ihre Digitalisierungsvorschläge kommen bei den Koalitionspartnern zwar gut an, es gibt aber auch Kritik. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Bürger sollen mehr Behördenleistungen online nutzen können, sieht ein Entwurf von Innenministerin Nancy Faeser vor. Eine Frist zur Umsetzung nennt sie nicht.

In zahlreichen europäischen Ländern können Bürger einen großen Teil ihrer Behördenkontakte online abwickeln. Deutschland hat da noch viel Nachholbedarf.

Das sieht auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser so und hat vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Verwaltung vorgelegt. Schade, dass Faeser darin keine Frist für die Umsetzung ihrer Vorschläge nennt, finden die Koalitionspartner Grüne und FDP.

"Die Vorschläge, die im aktuellen Entwurf für das Onlinezugangsgesetz 2.0 enthalten sind, weisen in die richtige Richtung", sagte die Grüne Innenpolitikerin Misbah Khan. An zwei Stellen sehe sie jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf.

Mehr Druck bei den Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen

Nicht gut sei, dass in dem nun vorgelegten Entwurf keine Umsetzungsfrist mehr genannt werde. Die Grünen-Bundestagsabgeordnete betonte: "Wir brauchen aber Druck bei den verantwortlichen Akteuren in Bund, Ländern und Kommunen, ohne den wir nicht schnell genug vorankommen."

Denkbar wäre nach ihren Worten beispielsweise ein Rechtsanspruch auf einen Online-Zugang zu Verwaltungsleistungen ab einem bestimmten Zeitpunkt.

Dadurch würden die verantwortlichen Akteure stärker in die Pflicht genommen. Für Bürger und Unternehmen, aber auch für die staatlichen Stellen, die mit der Umsetzung betraut seien, gäbe es Rechtssicherheit.

Der FDP-Digitalexperte Volker Redder hält zwar nichts von einer allgemeinen Frist, bis zu der alle wichtigen Dienstleistungen – vom Kindergeld bis zum Bauantrag – online verfügbar sein müssen. Für einzelne Leistungen wäre das aus seiner Sicht aber notwendig.

Es müsse "wehtun"

Redder sagte: "Ich will keine zahnlose Frist in einem Onlinezugangsgesetz 2.0. Ich will konkret darüber reden, welche Leistungen den Bürgerinnen und Bürgern spätestens wann zur Verfügung stehen müssen." Dafür brauche es auch Sanktionen." Es müsse "wehtun", wenn die öffentliche Hand ihre Verpflichtungen zur Digitalisierung nicht erfülle.

Bund und Länder hatten fünf Jahre Zeit, um ihre Dienstleistungen zu digitalisieren. Dazu sollte das Onlinezugangsgesetz (OZG) dienen, das im August 2017 vom Bundestag beschlossen worden war. Es gab den Ländern bis Ende 2022 Zeit, um alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten.

Doch das Ziel wurde weit verfehlt. Um die Digitalisierung voranzutreiben, soll nun das OZG 2.0 Abhilfe schaffen. Der Entwurf des Innenministeriums sieht eine Streichung der "OZG-Umsetzungsfrist zugunsten einer noch zu regelnden Schwerpunktsetzung und begleitenden Evaluierung" vor.

Elster-Zertifikat statt E-Personalauswei

Damit Anträge nicht mehr auf Papier unterschrieben werden müssen, soll in einem "Bürgerkonto", über das die Kommunikation zwischen Privatpersonen und der Verwaltung abgewickelt wird, der Online-Personalausweis zum Einsatz kommen.

Anders soll es für Unternehmen geregelt sein. Ihre Nutzerkonten heißen "Organisationskonten". Als Ersatz für die Unterschrift soll hier das Elster-Zertifikat dienen, das man für die Online-Identifizierung beim Finanzamt braucht.

Auch die Bayerische Digitalministerin Judith Gerlach hat eine drastische Vereinfachung der Authentifizierung für Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlichen Einrichtungen und deren Leistungen gefordert. Dazu zählen etwa der Antrag auf ein Führungszeugnis oder die KFZ-Anmeldung.

"Aktuell verliert sich die Ampel im Kleinklein"

Der Bund müsse die hohen bürokratischen Hürden für den Austausch der Menschen mit den Behörden abbauen, kritisiert Gerlach. "Aktuell verliert sich die Ampel im Kleinklein und setzt das Vertrauen der Menschen und die Leistungsfähigkeit des Staates aufs Spiel. Wir brauchen eine einheitliche digitale Bürger-ID."

Ihr Vorschlag: Bis eine einheitliche Identifizierungsmöglichkeit verfügbar sei, könne man auf die bewährte ganz auf die Elster-Infrastruktur setzen, so Gerlach. Denn ein Verfahren, das sicher genug für die Übermittlung privater Steuerdaten Richtung Finanzamt sei, sei auch sicher genug für den Austausch mit anderen staatlichen Stellen.

Bayern habe mit dem Bayerischen Digitalgesetz zum 1. August 2022 als erstes Land Elster für alle Verwaltungsverfahren als Regelverfahren zugelassen. Der Bund solle es nun deutschlandweit ausrollen, fordert die Ministerin.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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