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Meldung ans BKA: Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Hass im Netz


Meldung ans BKA
Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Hass im Netz

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Hass ist keine Meinung": Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein neues Gesetz gegen Hass im Netz.Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Hass ist keine Meinung": Das Kabinett beschloss am Mittwoch ein neues Gesetz gegen Hass im Netz. (Quelle: Bodo Marks/dpa-bilder)
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Hasspostings im Netz sind keine Seltenheit. In Zukunft sollen solche Beiträger aber härter angegangen werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Kabinett am Mittwoch. Unter anderem droht eine Meldung ans BKA.

Wer in sozialen Netzwerken Nazi-Propaganda verbreitet, Straftaten billigt oder mit Vergewaltigung droht, soll künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden. Eine entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett an diesem Mittwoch. Nun befasst sich der Bundestag mit den Vorschlägen. Derzeit müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Hasspostings nur löschen, auf die sie aufmerksam wurden.

Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten – und wenn ein Richterbeschluss vorliegt – können Behörden auch Passwörter abfragen. Falls diese bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert werden, werden sie auch so übermittelt. Mehr Infos zum Gestz lesen Sie hier.

Kosten von etwa 24 Millionen Euro

Explizit sollen künftig auch Kommunalpolitiker besonders geschützt werden. Derzeit schützt das Strafgesetzbuch eine "im politischen Leben des Volkes stehende Person" vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wurde er bislang vor allem bei Bundes- und Landespolitikern. Dem entsprechenden Paragrafen wird nun der Satz hinzugefügt: "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene."

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat die Regierungspläne für ein schärferes Vorgehen gegen Hasskriminalität derweil begrüßt. "Mit dem neuen Gesetz gegen Hasskriminalität kommt eine große Aufgabe auf die Justiz zu", sagte DRB-Geschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Er fügte hinzu: "Sollen die nun verschärften Vorschriften nicht nur auf dem Papier stehen, braucht es hunderte zusätzliche Staatsanwälte und Richter, mehr Spezialisierung und einfachere Meldewege zur Justiz."

Das neue Gesetz wird die Justiz nach Schätzung der Bundesregierung jährlich etwa 24 Millionen Euro für zusätzliche Staatsanwälte und Richter kosten. "Das ist angesichts sechsstelliger Fallzahlen pro Jahr, die infolge der neuen Meldepflichten der Netzwerke für Straftaten auf die Justiz zukommen, sicher nicht zu hoch gegriffen", sagte Rebehn, der Deutschen Presse-Agentur. Es sei wichtig, dass die Justiz das verschärfte Strafrecht auch flächendeckend durchsetzen könne, um Täter abzuschrecken.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP
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