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Sammlung von Nutzerdaten: Kartellamt siegt vor BGH im Streit mit Facebook


Urteil des BGH
Facebook muss unbegrenzte Datensammlung stoppen

Von rtr
Aktualisiert am 23.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Das Facebook-Logo (Symbolbild): Das Bundeskartellamt hat im Rechtsstreit mit Facebook um die Verarbeitung von Nutzerdaten einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof erzielt.Vergrößern des BildesDas Facebook-Logo (Symbolbild): Das Bundeskartellamt hat im Rechtsstreit mit Facebook um die Verarbeitung von Nutzerdaten einen Erfolg vor dem Bundesgerichtshof erzielt. (Quelle: Uli Deck/dpa-bilder)
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Wer Facebook-Dienste wie WhatsApp nutzt, dessen Daten werden auch mit seinem Facebook-Profil verarbeitet. Das Bundeskartellamt ging dagegen vor – und bekam nun vom Bundesgerichtshof Recht.

Facebook muss die umfassende Sammlung von Daten seiner Nutzer vorerst stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Dienstag eine Verbotsverfügung des Bundeskartellamts. Die Begründung der Wettbewerbshüter, Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, sei nicht zu beanstanden, so der BGH in seiner Eilentscheidung. Wichtige Hintergrundinfos zum Verfahren finden Sie hier.

Wer ein Facebook-Konto unterhält, muss der Nutzung seiner Daten zustimmen. Gesammelt werden aber nicht nur personenbezogene Daten, die bei der Nutzung der Facebook-Dienste selbst anfallen. Das Netzwerk führt darüber hinaus Daten zusammen, die der Nutzer bei WhatsApp, Instagram – die ebenfalls zu Facebook gehören – und vielen anderen Diensten hinterlässt. (AZ: KVR 69/19)

Kartellamt stoppte Vorgehen von Facebook

Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt. "Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Vielmehr müssten die Nutzer aktiv zustimmen, dass Facebook ihre Daten mit den Informationen auf anderen Seiten zusammenführt. Das Unternehmen müsse den Nutzern eine Wahlmöglichkeit lassen.

Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt den BGH an und beantragte eine Eilentscheidung. Die führte nun zur Bestätigung des Verbots. Facebook kann gegen das Kartellamt zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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