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Einstweilige Verfügung: Facebook darf rechten Kommentar nicht löschen


Juristisches Neuland
Gericht verbietet Löschung von Facebook-Kommentar

dpa, Andrej Sokolow

Aktualisiert am 12.04.2018Lesedauer: 1 Min.
Facebook: Das soziale Netzwerk darf Kommentare nicht einfach so löschen.Vergrößern des BildesFacebook: Das soziale Netzwerk behält sich das Recht vor, Kommentare zu löschen, die gegen die Community-Regeln verstoßen. Dabei werden manchmal Fehlentscheidungen getroffen, räumt Mark Zuckerberg ein. (Quelle: Tobias Hase/dpa-bilder)
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Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebook-Kommentars erlassen und betritt damit juristisches Neuland in Deutschland.

Der Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte am Donnerstag erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.

Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers von einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

In dem Kommentar geht es um Flüchtlinge

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."

Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, "dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". Die Gemeinschaftsstandards –sozusagen die Hausregeln von Facebook – verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.

Verwendete Quellen
  • dpa
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