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Rechtsstreit wegen Affen-Selfie: Peta muss Niederlage einstecken


Streit um Affen-Selfie
Affe "Naruto" hat keinen Anspruch auf Urheberrecht

Von t-online, str

Aktualisiert am 24.04.2018Lesedauer: 2 Min.
Bizarrer Streit um Affen-SelfieVergrößern des BildesMakaken-Männchen "Naruto": Der bizarre Streit um ein Affen-Selfie ist beendet. (Quelle: Arianto Santoso/Macaca Nigra Project/dpa-bilder)
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In dem bizarren Rechtsstreit um das berühmte Affen-Selfie hat die Tierschutzorganisation "Peta" eine Niederlage einstecken müssen. Die Aktivisten wollten erreichen, dass dem Makaken-Männchen "Naruto" das Urheberrecht an dem Bild zugesprochen wird. Jetzt bleibt die Gruppe auf den Prozesskosten sitzen.

Im Jahr 2011 grinste der Affe "Naruto" im indonesischen Dschungel zufällig in die Linse einer liegen gelassenen Kamera und drückte ab. Das "Affen-Selfie" ging um die Welt – und zog einen jahrelangen Streit um die Bildrechte nach sich.

Die Tierschutzorganisation Peta zog nämlich im Namen des Makaken-Männchens wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung vor Gericht und einigte sich 2017 zunächst mit dem Eigentümer der Kamera David J. Slater auf einen Vergleich. Der britische Fotograf sollte ein Viertel seiner Erlöse aus den Bildrechten für den Naturschutz spenden, um den Lebensraum der vom Aussterben bedrohten Makaken-Art zu erhalten.

Doch diese Abmachung hat das Berufungsgericht in San Francisco jetzt kassiert. Affen könnten kein Urheberrecht geltend machen, argumentierten die Richter. Das können nur Menschen. Auch dafür, dass Menschen im Namen des Affen klagen, sah das Gericht keine Rechtsgrundlage. Damit bestätigte das Gericht eine frühere Entscheidung in erster Instanz.

Die Tierschützer gehen mit einer Schelte und einer Rechnung nach Hause

Das Gericht äußerte außerdem Zweifel an den Motiven der Tierschützer. Die Tierschutzorganisation habe Naruto als "Bauernopfer" für ihre ideologischen Ziele missbraucht, wurde kritisiert. Die Interessen des Affen hätten in dem Prozess keine Rolle gespielt.

Dafür zahlt Peta jetzt die Rechnung: Die Gruppe muss Slaters Anwaltskosten für das Berufungsverfahren übernehmen. Der Fotograf zeigte sich erleichtert, dass der Fall erledigt ist. Die Erlöse aus dem Affen-Selfie seien ohnehin sehr gering gewesen. Details nannte er nicht.

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