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Abofallen: Fake-Streamingdienste bitten aggressiv zur Kasse


Abofallen
Fake-Streamingdienste bitten aggressiv zur Kasse

Von dpa
03.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Vermeintliche Streamingdienste versuchen Nutzer in die teure Abofalle zu locken.Vergrößern des BildesVermeintliche Streamingdienste versuchen Nutzer in die teure Abofalle zu locken. (Quelle: Jochen Lübke dpa/lno./dpa)
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Mainz (dpa/tmn) - Verbraucherschützer warnen vor einer Betrugsmasche vermeintlicher Streamingdienste. Ihre Namen ähneln oft denen bekannter Marken, etwa Appleflix, Imaxkino oder Cineplex24.

Verbraucher stoßen häufig über Suchmaschinen auf die angeblichen Dienstleister, deren Geschäftsmodell aber nichts anderes als Abofallen sind, warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Verbraucherschützer haben inzwischen mehr als 200 der betrügerischen Angebote identifiziert und als Liste im Netz veröffentlicht.

Die Masche ist in den meisten Fällen dieselbe: Anzeigen locken den Nutzer mit einem angeblich kostenlosen fünftägigen Probe-Abo auf die Seiten. Zur Registrierung sollen E-Mail-Adresse und Telefonnummer angegeben werden. Nach der Anmeldung erhält man dann eine Fehlermeldung oder kann einfach nicht auf die versprochenen Filme oder Serien zugreifen.

Die meisten Nutzer halten ihre Anmeldung deshalb für gescheitert. Nach einigen Tagen werden sie dann aber in aggressiven Schreiben aufgefordert, ein ganzes Jahresabo zu bezahlen. Dabei verlangen die dubiosen Betreiber der Webseiten den Verbraucherschützern zufolge Beträge zwischen 144 und 359 Euro.

Wenn Betroffene diese Zahlungsaufforderungen bekommen haben, versuchen viele von ihnen, im Internet herauszufinden, ob sie tatsächlich zahlen müssen. Und auch das haben die Betrüger bedacht: Denn man stößt schnell auf Videos, in denen vermeintliche Anwälte suggerieren, dass die Portale im Recht sind. Häufig würden Minderjährige auf die Abzocke reinfallen, so die Verbraucherschützer.

Die Experten raten Betroffenen, sich von den Schreiben nicht einschüchtern zu lassen, die Rechnungen nicht zu bezahlen und Anzeige zu erstatten.

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