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Versandhandel: Immer erst Impressum-Check bei unbekanntem Onlineshop


Versandhandel
Immer erst Impressum-Check bei unbekanntem Onlineshop

Von dpa
31.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Bei Kauf aus einem Onlineshop aus Übersee wird Zoll fällig.Vergrößern des BildesBei Kauf aus einem Onlineshop aus Übersee wird Zoll fällig. Dieser richtet sich nach Wert und Art des Produktes. (Quelle: Boris Roessler./dpa)
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Hannover (dpa/tmn) - Immer mehr Onlineshops aus Fernost bieten auch deutsche Sprachversionen ihrer Seiten an. Das Problem dabei: Wer nicht bemerkt, dass der Anbieter nicht in Deutschland sitzt, wird oft von sehr hohen Rücksendekosten überrascht.

Das gilt etwa, wenn die Ware nicht gefällt und zurückgeschickt werden soll, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Außerdem muss der Käufer je nach Wert und Art des Produktes unter Umständen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll bezahlen. Die Verbraucherschützer raten deshalb dazu, vor der Bestellung in einem unbekannten Onlineshop unbedingt im Impressum dessen Sitz zu prüfen. Rückabwicklungen im außereuropäischen Raum seien häufig aufwendig und problematisch.

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