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Bundestag und Bundesrat: Einigung über neue Zugriffsregeln für Handy-Daten


Zugriff auf Nutzerdaten
Bundestag und Bundesrat einigen sich bei Handygesetz

dpa, Martina Herzog

Aktualisiert am 25.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Menüpunkt "Datenschutz" ist in den Einstellungen eines iPhones zu lesen: Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt.Vergrößern des BildesDer Menüpunkt "Datenschutz" ist in den Einstellungen eines iPhones zu lesen: Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
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Unter welchen Umständen dürfen Sicherheitsbehörden auf Bestandsdaten von Handy- oder Internetnutzern zugreifen? Das Verfassungsgericht verlangte Präzisierungen. Nun gibt es einen Kompromiss.

Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. Das teilte das Gremium am Mittwochabend mit. Umstritten war insbesondere, welche Hürden für die Sicherheitsbehörden etabliert werden sollten.

Die Länderkammer wollte einer Neuregelung, die der Bundestag gebilligt hatte, nicht zustimmen. Das Kabinett schaltete deshalb den Vermittlungssauschuss ein, der je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.

Kompromiss beschlossen

Es geht um die sogenannten Bestandsdaten, zu denen neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers gehören. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails. Betroffen von der Einigung sind aber auch Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.

Der nun erzielte Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten genutzt werden dürfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Telekommunikationsanbieter sollen außerdem Auskunft zu Bestandsdaten nur zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.

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Paket gegen Rechtsextremismus soll kommen

Die Einigung ist wichtig, weil die fehlende Regelung bisher zwei Gesetze aufgehalten hat. Wenn Bundestag und Bundesrat am Freitag zustimmen, sei der Weg endlich frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung ist im Netz allgegenwärtig – und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor."

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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