t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeDigitalAktuelles

Das ändert sich bei digitalen Verträgen im kommenden Jahr


Mehr Rechte für Verbraucher
Digitale Verträge: Das ändert sich ab Januar

Von dpa, sha

28.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Handyvertrag kündigen: Kunden wird geraten, mit Mobilfunkanbietern gut zu verhandeln.Vergrößern des BildesKunden können Handy-Verträge ab dem kommenden Jahr einfacher als bisher kündigen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Kündigungsbutton beim Online-Shopping kommt und Handy- oder Energieverträge werden nicht automatisch verlängert. Für Verbraucher ändert sich bei digitalen Produkten im kommenden Jahr einiges. Ein Überblick.

Ab dem 1. Januar 2022 erhalten Verbraucher neue Rechte bei digitalen Angeboten, teilen die Verbraucherzentralen Bayern und Rheinland-Pfalz mit.

Demnach werde es gleich zu Jahresbeginn umfangreiche Gewährleistungsrechte beim Kauf digitaler Produkte wie E-Books, Software, digitalen Dienstleistungen, sozialen Netzwerken und Videostreaming-Verträgen geben. Diese seien bislang nur für analoge Kauf-, Werkvertrags- oder Mietverträge gültig.

"Wenn das E-Book, die App oder der Streamingdienst nicht richtig funktionieren, können sich Verbraucher nun auf explizit gesetzlich geregelte Gewährleistungsrechte berufen", heißt es. So sollen Nutzer ab Januar ausdrücklich eine Nachbesserung verlangen, den Preis mindern oder sogar den Vertrag beenden können.

Beweislastumkehr wird verlängert

Positiv sei auch, dass für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossen werden, die Beweislastumkehr von bislang sechs Monaten auf ein Jahr verlängert wird, sagte Verbraucherschutzministerin Katharina Binz (Grüne).

"Das bedeute, dass im ersten Jahr nach dem Kauf der Ware vermutet wird, dass sie von Anfang an mangelhaft war und Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden können."

Auch für digitale Waren wie Smartphones, Navigationsgeräte oder Smartwatches gelten neue Regelungen: Mache etwa die Software Probleme, werde es künftig einfacher, klassische Käuferrechte durchzusetzen, heißt es.

Kürzere Kündigungsfristen für Verträge

"Vor allem bei Vertragsabschlüssen sinken die Hürden für Kündigungen deutlich", sagte die Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Ulrike von der Lühe.

Demnach gelten kürzere Kündigungsfristen für Verträge, die ab März geschlossen werden. Zusätzlich könnten die Verbraucher nach der Mindestvertragslaufzeit innerhalb eines Monats kündigen und seien bei Handy- oder Energieverträgen nicht automatisch für ein weiteres Jahr gebunden.

In unserem Artikel zum Thema finden Sie alle wichtigen gesetzlichen Ändernungen bei Mobilfunk- und Internetverträgen. So lässt sich bei unzureichender Internetgeschwindigkeit auch der monatliche Basispreis dementsprechend verringern.

Hersteller künftig zu Updates verpflichtet

Neu sind die Update-Pflichten für Anbieter: Diese müssen funktionserhaltende und der Sicherheit dienende Updates bereitstellen, damit digitale Produkte und Waren nutzbar bleiben.

Über die Updates müssen Verbraucher außerdem informiert werden. Mit den neuen Regelungen setzt der deutsche Gesetzgeber zwei EU-Richtlinien um.

Kündigungsbutton kommt im Sommer

Und schließlich kommt im Juli der Kündigungsbutton im Online-Shopping. Damit sollen online abgeschlossene Verträge wie zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder ein Zeitschriften-Abo schneller und leichter gekündigt werden können.

Den Button müssen Anbieter auf ihrer Internetseite einbauen, damit die Verbraucher ihre Verträge ohne großes Suchen und Briefeschreiben beenden können.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website