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Google | "Recht auf Löschung": So lassen Sie Inhalte aus der Suche entfernen


Recht auf Vergessenwerden
So können Sie Ihre Daten aus der Google-Suche entfernen lassen


Aktualisiert am 23.05.2023Lesedauer: 3 Min.
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Google-Logo: Das Unternehmen muss Inhalte von privaten Nutzern unter Umständen aus seiner Suche entfernen. (Quelle: IMAGO / Beata Zawrzel)

Seit 2018 hat jeder das "Recht auf Vergessenwerden" oder das "Recht auf Löschung" im Internet. So beantragen Sie die Entfernung Ihrer Daten bei Google.

Das sogenannte Recht auf Vergessenwerden ist seit 2018 EU-weit geltendes Recht und in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verankert. Demnach können Unternehmen dazu aufgefordert werden, personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Alter oder andere Merkmale zu löschen.

Das kann auch Einträge in Suchergebnissen bei Google einschließen. Laut europäischem Datenschutzrecht können Privatpersonen von dem Internetkonzern verlangen, dass Einträge in Verbindung mit dem eigenen Namen aus den Suchergebnissen entfernt werden.

Google selbst hat dafür eine Anleitung veröffentlicht, wie Sie Ihre Daten aus dem Internet und aus seiner Suchmaschine entfernen lassen können.

Daten selbst von Internetseiten löschen

Bevor Sie ein Ersuchen bei Google einreichen, sollten Sie versuchen, selbst die personenbezogenen Einträge von den Webseiten zu entfernen, rät der Internetkonzern. Das können Daten auf Ihren privaten Internetseiten sein oder auf Seiten von sozialen Netzwerken.

Was bringt das? Da Google regelmäßig alle Internetseiten auf neue Einträge überprüft, erscheinen die von Ihnen gelöschten Daten nach einem bestimmten Zeitraum automatisch nicht mehr in den Suchergebnissen von Google.

Zahlreiche Plattformen wie Facebook oder Twitter bieten Ihren Nutzern in den Datenschutzeinstellungen an, persönliche Informationen wie Geburtsdaten oder Klarnamen zu verbergen. Auch Google kann dann nicht mehr auf diese Informationen zugreifen, und sie verschwinden aus den Suchergebnissen.

Ersuchen auf Löschung bei Google stellen

Sollten Sie Daten nicht löschen können, dann stellen Sie ein Ersuchen zur Entfernung personenbezogener Daten bei Google. Das Unternehmen stellt dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Auch die Verbraucherzentralen stellen einen Musterbrief zur Beantragung von Linkentfernungen in Suchmaschinen zur Verfügung.

Mit diesen Formularen können Sie beantragen, dass Suchergebnisse, die Ihren Namen und andere sensible Informationen enthalten, aus der Google-Suche entfernt werden.

Google benötigt laut eigenen Angaben folgende Informationen von Ihnen:

  • Die URLs mit den Inhalten, die aus den Suchergebnissen entfernt werden sollen.
  • Eine Erklärung, inwieweit die Inhalte mit Ihnen in Zusammenhang stehen und warum diese Inhalte aus den Google-Suchergebnissen entfernen werden sollten.
  • Die Suchanfrage, für die Google die Inhalte aus den Suchergebnissen entfernen soll, wie Ihren vollständigen Namen. Sie können auch ein Ersuchen stellen, um Inhalte für einen anderen Namen zu entfernen, beispielsweise einen Alias. Teilen Sie Google in diesem Fall mit, wie dieser Name mit Ihrer Identität in Verbindung steht.
  • Eine E-Mail-Adresse, unter der Sie erreichbar sind.

Haben Sie Google alle erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt, prüft das Unternehmen Ihre Angaben. In einigen Fällen kann es sein, dass der Suchmaschinenbetreiber noch weitere Informationen benötigt, um über Ihr Ersuchen zu entscheiden. Dann meldet sich Google per Mail bei Ihnen.

Welche Informationen Google bei seiner Entscheidung berücksichtigt, teilt das Unternehmen ebenfalls auf seiner Seite mit. Dabei spielen Angaben wie das Alter der Inhalte eine Rolle, die gelöscht werden sollen. Oder auch die Quelle der Informationen.

Wann löscht Google nicht?

Es kann zum Beispiel sein, dass eine Behörde sich entschlossen hat, Ihre Daten auf der Website zu veröffentlichen. In dem Fall kann Google entscheiden, die Informationen nicht zu löschen. Sie müssten sich dann mit der entsprechenden Behörde in Verbindung setzen.

Sie sollten auch berücksichtigen, dass Google nicht in der Lage ist, zu beurteilen, ob Informationen wie Anschuldigungen gegen Sie wahr oder falsch sind. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2023 geurteilt, dass Suchmaschinenbetreiber in solchen Fällen nicht verpflichtet sind, eigene Nachforschungen anzustellen.

In solchen Fällen kann es helfen, Ihrem Antrag auf Löschung dazugehörige Nachweise beizulegen. Entscheidet zum Beispiel ein Gericht in einem Rechtsstreit zu Ihren Gunsten, wird sich Google laut eigenen Aussagen dieser Entscheidung unterordnen und Ihre entsprechenden Daten aus seiner Suche löschen.

Kann ich auch bei anderen Unternehmen Daten löschen lassen?

Auch bei anderen Suchmaschinenbetreibern wie Microsofts Bing können Sie ein Ersuchen einreichen. Diese Unternehmen haben oft ebenfalls ein eigenes Formular für den Antrag. Den Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen in Europa finden Sie hier.

Manche Unternehmen fordern noch einen zusätzlichen Identitätsnachweis, etwa eine Ausweiskopie. Darin sollte man alle unerheblichen Angaben wie etwa die Ausweisnummern schwärzen, raten Verbraucherschützer. Bei Problemen sind die Landesdatenschutzbeauftragten die ersten Ansprechpartner.

Verwendete Quellen
  • Google: "Das Recht auf Vergessenwerden – Übersicht"
  • Bing: "Antrag zur Sperrung von Bing-Suchergebnissen in Europa"
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