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Internet-Betrug: Kartoffeln statt Smartphone


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Kartoffeln statt Smartphone

Andreas Lerg

20.07.2012Lesedauer: 2 Min.
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Ein halbes Kilo Kartoffeln statt Smartphone.Vergrößern des Bildes
Ein halbes Kilo Kartoffeln statt Smartphone. (Quelle: imago-images-bilder)

Ein 20-jähriger Österreicher fiel einem trickreichen Internet-Betrüger zum Opfer. Er kaufte über eine Online-Plattform zwei Samsung-Smartphones zum vermeintlichen Schnäppchenpreis von 750 Euro. Doch als er das per Nachnahme zugestellte Paket schließlich öffnete, kam die böse Überraschung.

Der 20-Jährige aus dem österreichischen Grafensulz hatte über die Handelsplattform willhaben.at zwei Smartphones von Samsung erstanden. Via Telefon und SMS vereinbarte er mit dem Verkäufer die Lieferung per Nachnahme. Er nahm das Paket in der zuständigen Postfiliale an und zahlte dort die vereinbarten 750 Euro.

Ein halbes Kilo Kartoffeln

Als er dann das Paket öffnete befanden sich darin nur in Zeitungspapier eingewickelte Kartoffeln. Das meldeten die Niederösterreichischen Nachrichten. Gegenüber der Tageszeitung sagte der junge Mann: "Ich telefonierte mit ihm, wir schrieben SMS und ich habe die Handys per Telefon bestellt". Deshalb glaubte er auch an einen problemloses Geschäft.

Post friert das Geld ein

Der junge Mann suchte sofort wieder die zuständigen Postfiliale auf. Dort aber durfte man ihm das Geld nicht mehr zurück erstatten, weshalb der Betrogene direkt eine Anzeige bei der Polizei aufgab. Die Post fror das Geld darauf hin ein, zahlte es also nicht an den Absender aus. Die Ermittlungen der Polizei ergaben, dass der Verkäufer die gleiche Masche bereits mehrfach durchgezogen hatte. Es handelt sich um einen 17-Jährigen aus Wien, der schon mehrfach den Versand per Nachnahme für Betrügereien genutzt habe, es lägen bereits mehrere Anzeigen gegen ihn vor, so die Polizei.

Nachnahme ist keine Sicherheits-Garantie

Oft wird beim Online-Handel der Versand per Nachnahme als besonders sicher empfohlen. Das meist aus dem Irrglauben heraus, der Empfänger dürfe vor der Annahme und Bezahlung das Paket öffnen und den Inhalt überprüfen. Aber das ist jedoch nicht der Fall. Auf Nachfrage von t-online.de bestätigte DHL, dass der Empfänger lediglich das Recht zur Sichtprüfung habe, ob das Paket unbeschädigt zugestellt wird. Dann kann er die Annahme verweigern. Der Paketbote ist auch nicht verpflichtet, so lange da zu bleiben, bis der Empfänger den Inhalt der Sendung überprüft hat.

Paketdienst nicht für Inhalt verantwortlich

Paketdienste wie DHL sind nur für die Zustellung des Paketes und für das Nachnahme-Inkasso zuständig, nicht aber für den Inhalt der Sendung. Daher haftet der Zusteller nur dann für den Inhalt, wenn er das Paket während des Transportes beschädigt hat und auch der Inhalt dabei in Mitleidenschaft gezogen wurde. Alle anderen Probleme mit dem Inhalt muss der Empfänger mit dem Absender des Paketes klären.

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